Market and economic research; polling and statistics (Германия - Тендер #42699322) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH Номер конкурса: 42699322 Дата публикации: 13-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Durchführung von Fahrgasterhebungen (Los 1) im VBN und Datenintegration und -aufbereitung (Los 2)
Reference number: Verkehrserhebung 2024-27Vorbereitung und Durchführung von Fahrgasterhebungen und Datenintegration und -aufbereitung im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN).
Die Fahrgasterhebung (Los 1) erstreckt sich auf die Befragung in Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG, manuelle Zählungen und Befragungen sind im Stadtbusverkehr in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie auf ausgewählte Regionalbuslinien im VBN-Gebiet durchzuführen.
Für die Datenintegration (Los 2) sind zusätzlich zu den in Los 1 erhobenen Daten, Daten aus Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und Daten aus Erhebungen Dritter (SPNV-Erhebungen) zu berücksichtigen. Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2026. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit einmal um zwei Jahre (01.01.2026 bis 30.06.2028) zu verlängern (Verlängerungsoption).
Los 1 - Fahrgasterhebungen
Die Fahrgasterhebung (Los 1) erstreckt sich auf die Befragung der Fahrgäste in Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG, manuelle Zählungen und Befragungen der Fahrgäste sind im Stadtbusverkehr in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie auf ausgewählten Regionalbuslinien im VBN-Gebiet durchzuführen. Das VBN-Gebiet umfasst die kreisfreien Städte Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg, die Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch sowie assoziierte Gemeinden im Landkreis Cuxhaven, Nienburg und Rotenburg (Wümme).
Ausführungen zu den Stichproben und den Inhalten der Befragung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2026.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um zwei Jahre (01.01.2026 bis 31.12.2027) zu verlängern.
Der Zuschlag von Los 1 kann auch erfolgen, wenn für Los 2 kein Zuschlag erteilt werden kann.
Los 2 - Datenintegration und -aufbereitung
Für die Datenintegration und -aufbereitung sind zusätzlich zu den in Los 1 erhobenen Daten, Daten aus automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und Daten aus Erhebungen Dritter (SPNV-Erhebungen) zu berücksichtigen.
Für die SPNV-Daten ist die vollständige Beförderungskette (Umstiegshaltestelle und genutzte Linie) mittels einer geeigneten Software zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2026.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um zwei Jahre (01.01.2026 bis 31.12.2027) zu verlängern.
Los 2 ist davon abhängig, dass auch für Los 1 ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, auf das der Zuschlag wirksam erteilt wird. Ist im Ergebnis des wettbewerblichen Verfahrens ein vergaberechtskonformer Zuschlag für Los 1 nicht möglich, wird auch kein Zuschlag für Los 2 erfolgen.
Durchführung von Fahrgasterhebungen
Lot No: 2Datenintegration und -aufbereitung
Der Zuschlag von Los 1 kann auch erfolgen, wenn für Los 2 kein Zuschlag erteilt werden kann.
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bundeskartellamt