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Plastering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42698245)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: GESOBAU AG
Номер конкурса: 42698245
Дата публикации: 13-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023060820230710 10:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceHousing and community amenities01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      GESOBAU AG
      Stiftsweg 1
      Berlin
      D-13187
      Germany
      Telefon: +49 304073-1771
      E-Mail: juergen.mitschard@gesobau.de
      Fax: +49 304073-1788
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.berlin.de/vergabeplattform/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.berlin.de/vergabeplattform/

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Wohnungsbaugesellschaft
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        WHG 3464, 3466 - Fassadenarbeiten

        Referenznummer der Bekanntmachung: 3464-1-2222
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45410000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Fassadenarbeiten

        Die WHG 3464 und 3466 liegen in 13086 Berlin, Bezirk Weißensee. Geplant sind Bauhauptarbeiten in Bestandswohnungen (bewohnt und Leerwohnungen) und in den Wohnungen der Dachaufstockung. Im Zuge der Baumaßnahmen werden die Gebäude strangsaniert und teilmodernisiert.

        Gebäudeteile/Aufgänge : 8 Gebäude mit 34 Hausaufgängen mit Dachaufstockung

        Anzahl der Geschosse : 4 Bestandsgeschosse mit zusätzlich neu zu errichtender Dachaufstockung, alle Gebäude vollunterkellert

        Gebäudehöhe : mit Dachaufstockung bis ca. 17 m

        Anzahl der Wohnungen : Bestand: 348 / nach der Baumaßnahme 410

        m² Wohnfläche : Bestand: 17.482 m² / nach der Baumaßnahme 21.473 m²

        Anzahl der Gewerbe : keine

        Baujahr : 1958-1960

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45442100
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Abschnitt 1 Jacobsohnstraße 50-50D, Jacobsohnstraße 54-54D, Bühringstraße 11-19

        Abschnitt 2 Bühringstraße 3-7, Gustav-Adolf-Straße 136-139, Frieda-Seidlitz-Straße 2, Bühringstraße 33-39,

        13086 Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        - Erstellung von ca. 22.200 m² Wärmedämmverbundsystem

        - Montage von ca. 4.400 m Fensterbleche/Belchabdeckungen

        - Sanierung und Reparatur von ca. 2.000m² Beton/Putzoberflächen der Bestandsbalkone

        - Herstellung von ca. 750m² Balkonabdichtung

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-07
        Ende: 2026-04-10
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

        1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.

        .

        2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

        - Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)

        - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

        - ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer

        - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“

        .

        Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:

        .

        a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

        b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.

        c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        .

        Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis c. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

        .

        Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.

        .

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR Brutto.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1.) Erklärung über die Zahl der in den Jahren 2020, 2021, 2022 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

        .

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

        .

        2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2020 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:

        - Auftraggeber (Name und Adresse)

        - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer

        - Bezeichnung des Referenzprojektes

        - Beschreibung der Art der Leistung

        - Beschreibung des Leistungsumfanges

        - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)

        - Auftragssumme (brutto)

        - Ausführungszeitraum (von / bis)

        .

        Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 20 Arbeitskräften in den Jahren 2020, 2021, 2022.

        .

        zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für Fassadenarbeiten (Erstellung eines WDV-Systems), welche im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 2.500.000 EUR.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-08
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-10
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

      b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

      c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

      d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.

      e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

      Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

      Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.

      Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.

      Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.

      Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

      f)Weitere Informationen:

      Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 27.06.2023 / 10:00 Uhr.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin - Luther - Straße 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134

        Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134

        Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-08

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