Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses) (Германия - Тендер #42698145) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universität Hamburg Номер конкурса: 42698145 Дата публикации: 13-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Röntgenpulverdiffraktometer und – mikroskop für Analytiklabor der HCU
Reference number: UHH_2023023_OVDie Universität Hamburg (UHH) ist mit über 42.000 Studierenden die größte Universität in der Freien und Hansestadt Hamburg, die größte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung in Norddeutschland und eine der größten Hochschulen in Deutschland. Im Herzen der Freien Hansestadt Hamburg gelegen, bietet die Universität ein vielfältiges Lehrangebot und exzellente Forschung.
Die Universität Hamburg führt als zentrale Vergabestelle für die HafenCity Universität Hamburg (HCU) ein offenes Verfahren für eine Lieferleistung in zwei Losen durch.
LOS 1:
Für das Bauchemielabor der HafenCity Universität Hamburg soll in Los 1 ein Röntgenpulverdiffraktometer mit Auswertungssoftware angeschafft werden. Das Gerät soll zur Phasenanalyse mehrphasiger Baustoffproben sowie zur Quantifizierung der Bestandteile inklusive amorpher Phasen eingesetzt werden.
Ziel ist der Kauf und die Lieferung eines fabrikneuen Röntgenpulverdiffraktometers. Mit diesem Gerät sollen mineralische Ausgangsstoffe sowie bauschädigende Substanzen charakterisiert werden.
LOS 2:
Ebenfalls soll das Bauchemielabor der Hafencity Universität Hamburg um ein Röntgenmikroskop ergänzt werden. Das Gerät soll zur Analyse von Versagensmechanismen an Konstruktionen, Werkstoffen und Werkstoffverbünden des Bauingenieurwesens eingesetzt werden. Die Proben können daher aus einer Vielzahl unterschiedlichster Materialien wie z.B. Kunststoffe und Schäume, mineralische Werkstoffe, Beton, metallische Werkstoffe, Holz und Glas beschaffen sein.
Es ist der Kauf und die Lieferung eines fabrikneuen Röntgenmikroskopes beabsichtigt.
Beide Geräte sollen spätestens bis zum 30.06.2024 geliefert werden.
Leistungsort ist die Stadt Hamburg.
Röntgenpulverdiffraktometer
Lot No: 1Hamburg
Für das Bauchemielabor der HafenCity Universität Hamburg soll in Los 1 ein Röntgenpulverdiffraktometer mit Auswertungssoftware angeschafft werden. Das Gerät soll zur Phasenanalyse mehrphasiger Baustoffproben sowie zur Quantifizierung der Bestandteile inklusive amorpher Phasen eingesetzt werden.
Ziel ist der Kauf und die Lieferung eines fabrikneuen Röntgenpulverdiffraktometers. Mit diesem Gerät sollen mineralische Ausgangsstoffe sowie bauschädigende Substanzen charakterisiert werden.
Das Gerät soll spätestens bis zum 30.06.2024 geliefert werden.
Röntgenmikroskop
Lot No: 2Ebenfalls soll das Bauchemielabor der Hafencity Universität Hamburg um ein Röntgenmikroskop ergänzt werden. Das Gerät soll zur Analyse von Versagensmechanismen an Konstruktionen, Werkstoffen und Werkstoffverbünden des Bauingenieurwesens eingesetzt werden. Die Proben können daher aus einer Vielzahl unterschiedlichster Materialien wie z.B. Kunststoffe und Schäume, mineralische Werkstoffe, Beton, metallische Werkstoffe, Holz und Glas beschaffen sein.
Es ist der Kauf und die Lieferung eines fabrikneuen Röntgenmikroskopes beabsichtigt.
Das Gerät soll spätestens bis zum 30.06.2024 geliefert werden.
Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Registerabfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs; Angaben zur Fachkunde z. B. über Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen; Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Angaben für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB; Angaben zum Nachweis der Ausführungsbedingungen gem. §§ 3, 3a und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG); Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576; Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung.
Hamburg
Information about authorised persons and opening procedure:Ausschließlich befugte Personen des Auftraggebers - Submissionsstelle.
Ausschließlich befugte Personen des Auftraggebers - Submissionsstelle.
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer bei der Finanzbehörde