Photocopier paper and xerographic paper (Германия - Тендер #42697916) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission Номер конкурса: 42697916 Дата публикации: 13-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Belieferung mit Kopierpapier
Reference number: 10/10/23/027Rahmenvertrag zur Belieferung mit Kopierpapier mit der Option der Verlängerung
Palettenlieferung
Lot No: 1ca. 100 verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz (Ämter/Einrichtungen sowie Jobcenter, Kindertagesstätten und Schulen der Stadtverwaltung Chemnitz)
Palettenlieferung von Recyclingpapier und Frischfaserpapier
Der Vertrag läuft vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.08.2025.
Der Vertrag läuft vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.08.2025.
Die Hersteller des Papiers müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001
(Umweltmanagement) sowie DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfüllen. Dies ist durch gültige Zertifikate bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Zertifikate müssen in deutscher Sprache sein.
Einzelblatt
Lot No: 2ca. 280 verschiedene Einrichtugnen im Stadtgeebiet von Chemnitz (Ämter/Einrichtungen, Horte und Schulen sowie die Kindergärten der Stadtverwaltung) ebenso das Jobcenter
Einzelblattlieferung von Recyclingpapier und Frischfaserpapier
Der Vertrag läuft vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.08.2025.
Der Vertrag läuft vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.08.2025.
Die Hersteller des Papiers müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001
(Umweltmanagement) sowie DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfüllen. Dies ist durch gültige Zertifikate bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Zertifikate müssen in deutscher Sprache sein.
Für die Pos. 2.1.3, 2.2.12 bis 2.2.19 ist der komplette Farbspiegel dem Angebot beizufügen.
-gültige Zertifikate in deutscher Sprache nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) sowie DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement).
-Farbspiegel für Los 2 Pos. 2.1.3, 2.2.12 bis 2.2.19
-Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; dass Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister).
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe Punkt III.1.1) sowie III.1.3)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
entfällt
Die Hersteller des Papiers müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001
(Umweltmanagement) sowie DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfüllen. Dies ist durch gültige Zertifikate bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Zertifikate müssen in deutscher Sprache sein.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landesdirektion Sachsen