Engineering-design services for traffic installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42697635) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42697635 Дата публикации: 13-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2023/S 112-350359
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Cainsdorf - Umwandlung in einen Bahnhof, Ausrüstung mit einem ESTW-A,Ausrüstung mit ständig eingerichtetem Gleiswechselbetrieb, Erneuerung bzw. Anpassung von 3 Bahnübergängen,
Cainsdorf
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-4, Leit-und Sicherungstechnik Lph 1-4 sowie Technische Ausrüstung Lph 1-4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Cainsdorf - Umwandlung in einen Bahnhof, Ausrüstung mit einem ESTW-A,Ausrüstung mit ständig eingerichtetem Gleiswechselbetrieb, Erneuerung bzw. Anpassung von 3 Bahnübergängen,
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Cainsdorf
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-4, Leit-und Sicherungstechnik Lph 1-4 sowie Technische Ausrüstung Lph 1-4
Planungsleistung (Lph 2-4 mit Option Lph 6/7) für den Rückbau der Personenunterfühungen der Strecke 6264 am km 34,164 und
km 34,209. Im Zuge der planerischen Erarbeitung eines Kabel- und Leitungskonzepts, wird die Umwandlung der PU´s hin zu
Medienkanälen / Kabelqueerungen für den Bau- als auch Endzustand mit in betracht gezogen.
Ein Wechel des AN ist nicht möglich, da es eine direkte Wechselwirkung zwischen der Planung gem. Hauptvertrag und den
Personenunterführungen gibt, bspw. die Umwandlung der PU´s hin zu Medienkanälen / Kabelqueerungen für den Bau- als auch
Endzustand und Berücksichtigung des KTB und neuer LST Anlagen. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen
Schwierigkeiten bei der Findung einer genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Variante führen und
den Abschluss der Leistungsphase 3 und somit den geplanten Baubeginn verzögern. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen
im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.