Building-cleaning services (Германия - Тендер #42681040) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- Номер конкурса: 42681040 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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UR, VR, SR 3 Objekte in Biedenkopf, 1 Objekt in Gladenbach
Reference number: VG-0437-2023-0186Ausführung der Unterhalts- und Vertretungsreinigung sowie Sonderreinigung und Zellendesinfektionsreinigung
- Amtsgerichte Biedenkopf, Hainstr. 70-72
- Finanzamt Biedenkopf, Im Feldchen 2,
- Polizeistation Biedenkopf, Hospitalstr. 57; 35239 Biedenkopf
- Polizeiposten Gladenbach, Marktplatz 5; 35076 Gladenbach
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung auf insgesamt 452.713,91 m² Jahresreinigungsfläche (Vollreinigung ca.184.638,01 m²; Sichtreinigung ca. 268.075,90 m² Jahresreinigungsfläche).
Zum weiteren Leistungsumfang gehört die dauerhafte Vertetungssreinigung im Finanzamt Biedenkopf nach Verrentung der landeseigenen Reinigungskraft (voraussichtlich 12/2028) auf einer Grundfläche von ca. 1.165,83 m² sowie die dauerhafte Vertretungsreinigung in der Polizeistation Biedenkopf nach Ausscheidung der landeseigenen Reinigungskraft (vorrausscichtlich 11/2027) auf einer Grundfläche von ca. 831,22 m².
Weiterer Bestandteil des Auftrages ist die Vertretungsreinigung in insgesamt 2 Revieren. Die geschätzen Vertretungstage für Revier 1 belaufen sich auf 33 Tage (Grundfläche ca. 1.165,83 Vollreinigung m² / Sichtreinigung ca. 573,74 m²) und für Revier 2 auf 33 Tage (Grundfläche Vollreinigung ca. 831,22 m²/Sichtreinigung 287,11 m²).
Des Weiteren die Durchführung von optionalen Sonderreinigungen und die Reinigung der Gewahrsamsbereiche und -zellen unter Einsatz eines Desinfektors.
Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH), Niederlassung Mitte.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.10.2023. Der Vertrag wird zunächst für
eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Option der
viermaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit
beträgt 7 Jahre.
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft sowie einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung und Zellendesinfektionsreinigung)
- Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung RUS-Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
entfällt
entfällt
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Zentrale Beschaffung