Concrete work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42680910) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Ingolstadt Номер конкурса: 42680910 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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MKKD Neubau in der Gießereihalle - Betonböden, Betonestrich UG, EG
Referenznummer der Bekanntmachung: 665-0109-2023-B-INMKKD Neubau in der Gießereihalle - Betonböden, Betonestrich UG, EG
Ingolstadt
MKKD Neubau in der Gießereihalle - Betonböden, Betonestrich UG, EG
• Wärmedämmung, EPS 035, 30 mm, bis 10 kN/m² ca. 2290 m²
• Wärmedämmung, EPS 035, 40 mm, bis 10 kN/m² ca. 2290 m²
• Wärmedämmung, EPS 035, 50 mm, bis 10 kN/m² ca. 2530 m²
• Wärmedämmung, EPS 035, 80 mm, bis 10 kN/m² ca. 220 m²
• PE-Folie, 0,2 mm, Dampfbremse unter Estrich, Sd > 100 m ca. 2750 m²
• Zementgebundene Schüttung, 80 mm, bis 10 kN/m² ca. 1350 m²
• Zementgebundene Schüttung, 100 mm, bis 10 kN/m² ca. 2290 m²
• Zementgebundene Schüttung, 160 mm, bis 10 kN/m² ca. 230 m²
• Zementgebundene Schüttung, 180 mm, bis 10 kN/m² ca. 210 m²
• TSD EPS 035 DES-sg, 30-2 mm, 25 MN/m³, bis 10 kN/m² ca. 1550 m²
• Trennschicht, PE-Folie, D=0,2 mm ca. 4050 m²
• Monolithischer Betonboden als sichtbarer Nutzboden, unbeheizt,
auf Dämmschicht, Dicke 110 mm, 5 KN/m²,
C25/30, XC4/XW2/XD2/XF1/XA1 F4, flügelgelättet ca. 280 m²
• Monolithischer Betonboden als sichtbarer Nutzboden, beheizt,
auf Dämmschicht, Dicke 108 mm, 5 KN/m²,
C25/30, XC4/XW2/XD2/XF1/XA1 F4, flügelgelättet ca. 3770 m²
• Zulage für Stahlmattenbewehrung Q335 A, zweilagig ca. 4050 m²
• Grundreinigung, Oberflächenversiegelung, Ersteinpflege,, R10 ca. 4050 m²
• Scheinfuge nachträglich herstellen ca. 880 m
• Dehnfugenprofil, Plattenstärke 110 mm ca. 70 m
• Fugenversiegelung Randfugen ca. 1620 m
• Schutzmaßnahmen fertiger Betonboden ca. 4050 m²
• Sauberlaufmatte, Aluprofil mit Ripseinlage, H=22 mm,
inkl. Mattenrahmen aus Aluminium, versch. Größen, ca. 30 m²
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
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-Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates
-Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
.
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in
die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte
Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor.
.
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich als
bearbeitbares Formblatt unter:
http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter:
https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Es sind mindestens 2 Referenzen für folgende in den letzten 3 Jahren ausgeführte Leistungen
vorzulegen:
o Erstellung von Sichtestrichen mit erhöhten optischen Anforderungen,
o Ausführung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (Zementestrich, flügelgelättet,
imprägniert)
o Fläche mind. 2.000 m²
Im Übrigen siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen
Stadt Ingolstadt, Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen, sie werden jedoch unmittelbar
nach Öffnung der Angebote über das Ergebnis informiert.
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen, sie werden jedoch unmittelbar
nach Öffnung der Angebote über das Ergebnis informiert.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10
Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
.
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10
Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
.
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Stadt Ingolstadt, Referat VI - Zentrale Vergabestelle