Building extension work (Германия - Тендер #42680878) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH Номер конкурса: 42680878 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH, Neubau Visitor Center XHV, Trockenbauarbeiten
Die European X-Ray Free-Elektron Laser Facility GmbH betreibt den Europäischen Röntgenlaser XFEL auf den
Betriebsgeländen (BG) Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in Schenefeld soll
ein Besucherzentrum mit Konferenzräumen, Ausstellungsräumlichkeiten und Schülerlaboren errichtet werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Trockenbauarbeiten für das Projekt XFEL Visitor Center XHV.
European XFEL, Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Trockenbauarbeiten der Baumaßnahme, bestehend aus:
- Trockenbauwände untersch. Ausführungsart: ca. 700 m²
- Trockenbauvorsatzschale: ca. 80 m²
- Trockenbauschachtwände: ca. 75 m²
- Trennwandkonstruktion Hörsaal auf RR- Stahl UK: ca. 120 m²
- Einlagige Beplankungen etwa bauseitige HRB-Wände und als Trockenputz: ca. 190 m²
- Gipskarton Montagedecken untersch. Ausführung: ca. 90 m²
- Revisionsklappen
- Streckmetall Langfeldkassettendecke: Ca. 720 m²
- Raster-Akustikdeckensystem: ca. 390 m²
- Deckenschürzen um Dach-Oberlichter: 14 Stk
- Holzwolle Akustik Decke: 430 m²
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene, rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (VHB-Formblatt 234).
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die in dieser Bekanntmachung unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Nachweis durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e. V.). Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 bzw. der Präqualifikationsnachweis für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich XFEL für Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Nachweis durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.). Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1: Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2: 3 Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren anhand einer Referenzliste oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die 3 Referenzbescheinigungen gemäß Formblatt 444 einzureichen.
Die Eröffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene, rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (VHB-Formblatt 234).
a) Gemäß § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a) Gemäß § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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