Painting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42680402) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, SE Facility Management Номер конкурса: 42680402 Дата публикации: 12-06-2023 Сумма контракта: 8 145 571 (Российский рубль) Цена оригинальная: 137 994 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Malerarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: TK 07072023-0900Bei dem Objekt handelt es sich um eine denkmalgeschützte Schule .
Das Baugrundstück, mit dem Flur 161, Flurstück 417 (Gemarkung Köpenick) befindet sich in Berlin-Köpenick OT Friedrichshagen Bruno-Wille-Straße 37, 12587 Berlin . Das Objekt liegt im Trinkwasserschutzgebiet.
Nutzer/in des Gebäudes und der angrenzenden Villa ist das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium.
Das Schulgebäude einschließlich der historischen Einfriedung ist ein Baudenkmal.
Das Gebäude ist in den Jahren 1925 bis 1927 errichtet worden.
Das U- förmige 6 geschossige Hauptgebäude ist ein Mauerwerksbau mit Holzdachkonstruktion.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Schulbetrieb.
Gerhart-Hauptmann- Schule, Bruno-Wille- Str. 37-45, 12587 Berlin
- Spachtelarbeiten versch. Qualitäten ca. 400m2
- Entfernen Anstriche Wände und Decken ca. 700m2
- Grundieren Wände und Decken ca. 3000m2
- Malerarbeiten Wände und Decken ca. 3000m2
- Lackierarbeiten Türen ca. 150m2
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierter Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert).
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=168497
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht
präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis aktzeptiert.
Für nicht präqualifzierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=168497
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 1. - Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 1.000.000 EUR, für Sachschäden 1.000.000 EUR, für Obhuts- und Bearbeitungsschäden 50.000 EUR, für Abwasserschäden 50.000 EUR und für Schäden aus Schlüsselverlust und -Beschädigung von 250.000 EUR. -
zu 2. - Der durchschnittliche jährliche Umsatz bezogen auf diese besondere Leistungsart muss mindestens das doppelte der Angebotssumme sein.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifzierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen
sind),
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (Eigenerklärung),
3. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
5. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt (Eigenerklärung)
6. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung).
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis aktzeptiert.
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=168497
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 1. vergleichbare Referenzen müssen Arbeiten an Denkmalschutzobjekten ausweisen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den
Vergabeunterlagen beiliegt),
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt),
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin