Electricity (Германия - Тендер #42673473) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Ottweiler Номер конкурса: 42673473 Дата публикации: 12-06-2023 Сумма контракта: 85 000 959 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 440 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von elektrischer Energie 2024 und 2025 für die Stadt Ottweiler
Lieferung von elektrischer Energie:
Los 1, 2 und 3: 2024
Los 4, 5 und 6: 2025
- Los 1 und 4: Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb (Freibad) und Rathaus,
- Los 2 und 5: Kommunaler Eigenbedarf,
- Los 3 und 6: Straßenbeleuchtung.
- Los 1 und 4: 250.000 kWh,
- Los 1 und 4: 380.000 kWh,
- Los 1 und 4: 295.000 kWh.
Lose 1, 2 und 3 für das Lieferjahr 2024 und Los 4, 5 und 6 für das Lieferjahr 2025
Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb (Freibad) und Rathaus
Lot No: 1Lieferung von elektrischer Energie 2024 (250.000 kWh)
Kommunaler Eigenbedarf
Lot No: 2Lieferung von elektrischer Energie 2024 (380.000 kWh).
Straßenbeleuchtung
Lot No: 3Lieferung von elektrischer Energie 2024 (290.000 kWh).
Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb (Freibad) und Rathaus
Lot No: 4Lieferung von elektrischer Energie 2025 (250.000 kWh).
Die Stadt Ottweiler behält sich vor ggf. nur die Lose 1, 2 und 3 (Lieferjahr 2024) zu beauftragen.
Kommunaler Eigenbedarf
Lot No: 5Lieferung von elektrischer Energie 2025 (380.000 kWh).
Die Stadt Ottweiler behält sich vor ggf. nur die Lose 1, 2 und 3 (Lieferjahr 2024) zu beauftragen.
Straßenbeleuchtung
Lot No: 6Lieferung von elektrischer Energie 2025 (290.000 kWh).
Die Stadt Ottweiler behält sich vor ggf. nur die Lose 1, 2 und 3 (Lieferjahr 2024) zu beauftragen.
Die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport.
Information about authorised persons and opening procedure:Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.