Cleaning services (Германия - Тендер #42673106) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobillienaufgaben Номер конкурса: 42673106 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung für Aus-und Fortbildungszentrum Bamberg und BAMF Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 152-23
Reference number: VOEK 152-23Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Dienstleistung Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung zu vergeben.
WE 146124: Aus- und Fortbildungszentrum Bamberg (6. AFZ BPOL), Zollnerstraße 190, Bamberg, Bayern
WE 148146 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1 bis 6, 96052 Bamberg Gebäude 7650 (Anschrift Buchenstr. 1,3,5) und 7651 (Anschrift 2,4,6) Bayern
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, die Entwässerungssysteme der Dächer sowie die Dachflächen/Flachdächer vor Schäden zu bewahren. Regenrinnen, Sinkkästen und Bodensiebe sind gegen stauendes Wasser vor Korrosion und Überlaufen zu schützen. Die bauliche Substanz ist vor dem Eintritt von Regenwasser in das Dach und in die Fassade zu bewahren und damit den Wert der Immobilie zu erhalten.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Reinigung der Dachrinnen, die Reinigung der Fallrohre, der Fallrohrabläufe, Sinkkästen bzw. Dacheinläufe und der Dachflächen/Flachdächer. Auf dem Gelände befinden sich derzeit 141 zu reinigende Gebäude, die unterschiedlich genutzt werden und jeweils eine unterschiedliche Dacheindeckung aufweisen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519887&criteriaId=30954
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519887&criteriaId=30953
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519887&criteriaId=30952
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 5 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Firmenname, Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Mitarbeiters, Zeitraum und Grund anzumelden. Die Mailadresse für diese Anmeldung wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Die nutzende Bundespolizeidienststelle veranlasst daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen und legitimiert zum Einlass der Mitarbeiter des Auftragnehmers bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Die Bundespolizei verwehrt bei fehlender Legitimation der Mitarbeiter des Auftragnehmers diesen den Zutritt zur Liegenschaft.
Weitere Anforderungen an das eingesetzte Personal sind der Anlage A-04 Ausführungsbedingungen zu entnehmen.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben