Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42673021) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42673021 Дата публикации: 12-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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ESTW Schrobenhausen // BÜSA km 19,808 // BÜSA km 21,118 // BÜSA km 32,387 - Planung VA + Planung TK + Planung LST + Planung EEA
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60338Los 1: ESTW/DSTW Schrobenhausen - Planung ESTW TK/LST/WHZ/EEA/Gebäude, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los 2: 5382 - BÜSA km 19,808 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los 3: 5382 - BÜSA km 21,118 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los 4: 5382 - BÜSA km 25,452 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los 5: 5382 - BÜSA km 32,387 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
Los 1: ESTW/DSTW Schrobenhausen - Planung ESTW TK/LST/WHZ/EEA/Gebäude, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los-Nr.: 1Schrobenhausen
Ziel des Projektes ist die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik durch ein modernes
elektronisches Stellwerk.
Es wird eine Parallelplanung mit der BAST beauftragt welche die Planung eines DSTW mit
Anbindung an TSO MA/MDT und Bedienung BSO MA (Rückfallebene Bedienung aus TSO
MDT) sowie eine Planung eines ESTW-R mit Bedienung vom benachbarten Fdl im Bf
Niederarnbach beinhaltet. Eine Entscheidung erfolgt spätestens nach Abschluss der
Entwurfsplanung in Abstimmung mit den zentralen Projekten (DSD, BSS).
Das ESTW-R muss aufwärtskompatibel zum DSTW sein.
Zeitgleich soll die Möglichkeit der zeitgleichen Einfahrten in den Bahnhof Schrobenhausen
geschaffen sowie die Einfahrgeschwindigkeit erhöht werden. Der damit geschaffene
Fahrzeitgewinn ermöglicht eine Stabilisierung des Fahrplans.
Im Baurecht ist der Rückbau des bereits stillgelegten Gleis 3 aufzunehmen und im Projekt
zurückzubauen. Für den Bahnsteigbereich wird der Rückbau des Gleis 3 durch Station &
Service beauftragt und ins Baurecht genommen.
Mit Erstellung eines DSTW/ESTW-R muss zeitgleich der Neubau von Außenbahnsteigen
(Gleis 1 und 2) durch Station & Service erfolgen. Diese Maßnahme ist zwingende
Voraussetzung für die Realisierung der gleichzeitigen Einfahrten im Bahnhof
Schrobenhausen. Der Zugang zu den Bahnsteiganlagen soll barrierefrei erfolgen. Hierzu
hat Station & Service ein eigenes Projekt G.011712130. Der Rückbau des
Reisendenüberweges erfolgt im Projekt von Station & Service.
Die optionale Leistung beinhaltet:
-Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik: Lph 3-4
- 50 Hz Anlagen: Lph 3-4
-Telekommunikationsanlagen: Lph 3-4
-Objektplanung Gebäude: Lph 3-4
Los 2: 5382 - BÜSA km 19,808 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los-Nr.: 2Neuburg-Schrobenhausen
Ziel des Projektes ist die Erneuerung des bestehenden BÜ km 19,808 auf einen BÜSA
Stand der Technik gem. RIl 815. Es wird zusätzlich ein Geh- und Radweg mit einer Breite
von 2,50m sowie einem Schutzstreifen benötigt.
Die optionale Leistung beinhaltet:
- Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph 3-4
-Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik: Lph 3-4
- 50 Hz Anlagen: Lph 3-4
- Telekommunikationsanlagen: Lph 3-4
Los 3: 5382 - BÜSA km 21,118 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los-Nr.: 3Neuburg-Schrobenhausen
Ziel des Projektes ist die Erneuerung des bestehenden BÜ km 21,118 auf einen BÜSA
Stand der Technik gem. RIl 815. Es wird zusätzlich ein Geh- und Radweg mit einer Breite
von 2,50m sowie einem Schutzstreifen benötigt.
Die optionale Leistung beinhaltet:
- Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph 3-4
-Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik: Lph 3-4
- 50 Hz Anlagen: Lph 3-4
- Telekommunikationsanlagen: Lph 3-4
Los 4: 5382 - BÜSA km 25,452 – Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Belagserneuerung und Bautechnik, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los-Nr.: 4Neuburg-Schrobenhausen
Ziel des Projektes ist die Erneuerung des bestehenden BÜ km 25,452 auf einen BÜSA
Stand der Technik gem. Ril 815 mit Vollschranke. Zusätzlich ist der Fuß- und Radweg
beidseits der Straße ist technisch zu sichern und der Straßenbelag zu erneuern.
Die optionale Leistung beinhaltet:
- Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph 3-4
-Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik: Lph 3-4
- 50 Hz Anlagen: Lph 3-4
- Telekommunikationsanlagen: Lph 3-4
Los 5: 5382 - BÜSA km 32,387 - Planung Verkehrsanlage BÜ, Planung LST, EEA, Lph 1-2 übertragen, Lph 3-4 optional
Los-Nr.: 5Aiach-Friedberg
Ziel des Projektes ist die Erneuerung des bestehenden BÜ (Anrufschranke) km 32,387 auf
einen rechnergesteuerten BÜSA mit einer Lichtzeichenanlage und Halbschranken.
Die optionale Leistung beinhaltet:
- Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph 3-4
-Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik: Lph 3-4
- 50 Hz Anlagen: Lph 3-4
- Telekommunikationsanlagen: Lph 3-4
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für Los 1 ist folgende Präqualifizierung erforderlich:
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Für Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5 ist folgende Präqualifizierung erforderlich:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
- Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
-Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
-Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.