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Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42281823)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Номер конкурса: 42281823
Дата публикации: 26-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023052220230622 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
      Am Hoptbühl 2
      Villingen-Schwenningen
      78048
      Germany
      E-Mail: M.Laufer@lrasbk.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E15744891
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E15744891

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausschreibung von Deponiekapazitäten (DK 0) für den Schwarzwald-Baar-Kreis

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90500000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Schwarzwald-Baar-Kreis beabsichtigt sich für überlassungspflichtige DK-0-Abfälle aus dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises entsprechende Entsorgungs-/Ablagerungskapazitäten auf einer DK-0-Deponie in regionaler Nähe vertraglich zu sichern.

        Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Auftrag zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90513000, 90530000, 90531000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Schwarzwald-Baar-Kreis verfügt derzeit über keine eigene Deponie für Abfälle der Deponieklasse DK 0. Um für entsprechende überlassungspflichtige DK-0-Abfälle aus dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises langfristig eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit in regionaler Nähe zu sichern, beabsichtigt der Schwarzwald-Baar-Kreis sich entsprechende Entsorgungs-/Ablagerungskapazitäten auf einer DK-0-Deponie vertraglich zu sichern. Die Ablagerungsmöglichkeiten müssen spätestens Mitte 2026 zur Verfügung stehen. Der vorgesehene Deponiestandort muss sich zudem im Umkreis von 20 km Luftlinie um das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen-Schwenningen (Am Hoptbühl 2) befinden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 240
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        vgl. Ziff. II.2.14)

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die maximale Ablagerungsmenge soll auf insgesamt ca. 0,4 Mio. Mg begrenzt werden. Hierbei soll die maximale Ablagerungsmenge für den Schwarzwald-Baar-Kreis auf max. 20.000 Mg pro Jahr begrenzt werden. Hieraus ergibt sich eine Vertragslaufzeit von derzeit ca. 20 Jahren ab dem ersten Tag der Ablagerungsmöglichkeit (frühestens 01.01.2025 spätestens Mitte 2026).

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden;

        - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;

        - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss hierbei 3 Mio. EUR pro Jahr betragen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Vorlage eines Nutzungsnachweis (des Deponiebetreibers).

        Alternativ: Nutzungsnachweis (des Grundstückseigentümers) zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Deponieflächen zur Errichtung einer DK-0-Deponie.

        - Referenzen über die Aufbereitung/Verwertung/Entsorgung von Bauabfällen oder den Betrieb von DK-0-Deponien (oder höher).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Vorlage eines Nutzungsnachweis (des Deponiebetreibers) über die Verfügbarkeit zur Ablagerung für mind. 0,4 Mio. Mg (ca. 220.000 m³) DK-0-Material auf einer genehmigten Deponie.

        Alternativ: Nutzungsnachweis (des Grundstückseigentümers) zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Deponieflächen zur Errichtung einer DK-0-Deponie. Für die Grundstücksfläche (vorgesehener Deponiestandort) muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags mind. ein Genehmigungsantrag für die Errichtung einer DK-0-Deponie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht worden sein.

        Der vorgesehene Deponiestandort muss sich im Umkreis von 20 km (Luftlinie) um das Landratsamt in Villingen-Schwenningen befinden.

        - Referenzen über die Aufbereitung/Verwertung/Entsorgung von mind. 10.000 Mg Bauabfällen pro Jahr (2020 – 2022) oder den Betrieb von DK-0-Deponien (oder höher) im Zeitraum 2020 – 2022.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        – Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-22
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die maximale Ablagerungsmenge soll auf insgesamt ca. 0,4 Mio. Mg begrenzt werden. Hierbei soll die maximale Ablagerungsmenge für den Schwarzwald-Baar-Kreis auf max. 20.000 Mg pro Jahr begrenzt werden. Hieraus ergibt sich eine Vertragslaufzeit von derzeit ca. 20 Jahren ab dem ersten Tag der Ablagerungsmöglichkeit (frühestens 01.01.2025 spätestens Mitte 2026).

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76247
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

        Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

        Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-22

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