Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42281823) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Номер конкурса: 42281823 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ausschreibung von Deponiekapazitäten (DK 0) für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Der Schwarzwald-Baar-Kreis beabsichtigt sich für überlassungspflichtige DK-0-Abfälle aus dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises entsprechende Entsorgungs-/Ablagerungskapazitäten auf einer DK-0-Deponie in regionaler Nähe vertraglich zu sichern.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Auftrag zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Der Schwarzwald-Baar-Kreis verfügt derzeit über keine eigene Deponie für Abfälle der Deponieklasse DK 0. Um für entsprechende überlassungspflichtige DK-0-Abfälle aus dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises langfristig eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit in regionaler Nähe zu sichern, beabsichtigt der Schwarzwald-Baar-Kreis sich entsprechende Entsorgungs-/Ablagerungskapazitäten auf einer DK-0-Deponie vertraglich zu sichern. Die Ablagerungsmöglichkeiten müssen spätestens Mitte 2026 zur Verfügung stehen. Der vorgesehene Deponiestandort muss sich zudem im Umkreis von 20 km Luftlinie um das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen-Schwenningen (Am Hoptbühl 2) befinden.
vgl. Ziff. II.2.14)
Die maximale Ablagerungsmenge soll auf insgesamt ca. 0,4 Mio. Mg begrenzt werden. Hierbei soll die maximale Ablagerungsmenge für den Schwarzwald-Baar-Kreis auf max. 20.000 Mg pro Jahr begrenzt werden. Hieraus ergibt sich eine Vertragslaufzeit von derzeit ca. 20 Jahren ab dem ersten Tag der Ablagerungsmöglichkeit (frühestens 01.01.2025 spätestens Mitte 2026).
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss hierbei 3 Mio. EUR pro Jahr betragen.
- Vorlage eines Nutzungsnachweis (des Deponiebetreibers).
Alternativ: Nutzungsnachweis (des Grundstückseigentümers) zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Deponieflächen zur Errichtung einer DK-0-Deponie.
- Referenzen über die Aufbereitung/Verwertung/Entsorgung von Bauabfällen oder den Betrieb von DK-0-Deponien (oder höher).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Vorlage eines Nutzungsnachweis (des Deponiebetreibers) über die Verfügbarkeit zur Ablagerung für mind. 0,4 Mio. Mg (ca. 220.000 m³) DK-0-Material auf einer genehmigten Deponie.
Alternativ: Nutzungsnachweis (des Grundstückseigentümers) zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Deponieflächen zur Errichtung einer DK-0-Deponie. Für die Grundstücksfläche (vorgesehener Deponiestandort) muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags mind. ein Genehmigungsantrag für die Errichtung einer DK-0-Deponie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht worden sein.
Der vorgesehene Deponiestandort muss sich im Umkreis von 20 km (Luftlinie) um das Landratsamt in Villingen-Schwenningen befinden.
- Referenzen über die Aufbereitung/Verwertung/Entsorgung von mind. 10.000 Mg Bauabfällen pro Jahr (2020 – 2022) oder den Betrieb von DK-0-Deponien (oder höher) im Zeitraum 2020 – 2022.
– Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Die maximale Ablagerungsmenge soll auf insgesamt ca. 0,4 Mio. Mg begrenzt werden. Hierbei soll die maximale Ablagerungsmenge für den Schwarzwald-Baar-Kreis auf max. 20.000 Mg pro Jahr begrenzt werden. Hieraus ergibt sich eine Vertragslaufzeit von derzeit ca. 20 Jahren ab dem ersten Tag der Ablagerungsmöglichkeit (frühestens 01.01.2025 spätestens Mitte 2026).
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.