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Other community, social and personal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42281803)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Krefeld
Номер конкурса: 42281803
Дата публикации: 26-05-2023
Сумма контракта: 20 955 098 (Российский рубль) Цена оригинальная: 355 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023052420230712 15:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Krefeld
      Von-der-Leyen-Platz 1
      Krefeld
      47798
      Germany
      E-Mail: fb51@krefeld.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3DCEG/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD3DCEG

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Dienstleistungsvertrag über die Reinigungsleistung von Wäsche aller städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026 mit Option um ein Jahr

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-51-511-Kaul/Gottschalk-1
      2. CPV-Code Hauptteil:
        98000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Dienstleistungsvertrag über die Reinigungsleistung von Wäsche aller städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026 mit Option um ein Jahr

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 355 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        98310000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Dienstleistungsvertrag über die Reinigungsleistung von Wäsche aller städtischen Kindertageseinrichtungen in Krefeld für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026 mit Option um ein Jahr.

        Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern dieser nicht drei Monate vor Vertragsende (31.12.2026) durch die Stadt Krefeld schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 355 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr seitens der Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Kinder, nach Ablauf des Auftragszeitraums. Die Verlängerung würde den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2027 umfassen.

        Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern dieser nicht drei Monate vor Vertragsende (31.12.2026) durch die Stadt Krefeld schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        -Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes

        -Eigenerklärung Ausschlussgründe

        -Eigenerklärung Sanktion EU

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        -Eigenerklärung Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

        Vor Zuschlagserteilung wird von dem Bestbieter der Nachweis über die angemessene Haftpflichtversicherung angefordert. (Nachweis z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        die Mindestversicherungssumme gemäß

        § 114 VVG beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferung- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren mit Angaben des Werts, des Erbringungszeitpunktes oder Erbringungszeitraums, sowie des Empfängers.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Bedingungen der Stadt Krefeld

        Besondere Vertragsbedingungen

        Zusätzliche Vertragsbedingungen

        Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Krefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-12
      Ortszeit: 15:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-13
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-13
      Ortszeit: 09:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieterfragen erfolgen ausschließlich über dieses Vergabeplattform

      Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DCEG

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 2211473045
        Fax: +49 2211472889
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

        Unwirksamkeit

        Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:

        Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

        Unwirksamkeit

        Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:

        Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-24

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