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Electrical engineering installation works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42281782)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Berchtesgadener Land
Номер конкурса: 42281782
Дата публикации: 26-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023052220230622 15:30Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Berchtesgadener Land
      Salzburger Str. 64
      Bad Reichenhall
      83435
      Germany
      Telefon: +49 8651773-0
      E-Mail: vergabestelle@lra-bgl.de
      Fax: +49 8651773-111
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/246816
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/246816
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Landwirtschaftsschule Laufen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-B-025
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45315100
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Landwirtschaftsschule Laufen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landwirtschaftsschule Laufen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Landwirtschaftsschule Laufen

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-07
        Ende: 2023-08-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Verlängerung bis 31.08.2024 möglich. Eine Verlängerung des Maßnahmenzeitraumes ist ausschließlich mit dem Auftraggeber (Landkreis Berchtesgadener Land) zu vereinbaren und richtet sich nach den Vorgaben der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)" in der Fassung vom 5. Oktober 2021.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.

        Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

        Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.

        Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:

        - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

        - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen

        - Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

        - Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

        - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer

        - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

        - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

        Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A:

        Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.

        Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten.

        Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.

        Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. §6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall

        vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.

        Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.

        Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.

        Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).

        Hinweis:

        Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweise oder auf andere Weise der erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124

        Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:

        - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen

        - Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

        - Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

        - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer

        - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

        - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr. 2 lt. a) VOB/A.

        Auf Verlangen sind die Nachweise binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124

        Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:

        - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen

        - Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

        - Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

        - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer

        - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

        - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

        Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 lt. i) VOB/A.

        Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6d EU VOB/A.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-22
      Ortszeit: 15:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-21
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-22
      Ortszeit: 15:30
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Achtung: Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den neuesten Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.

      Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d. Angebotsfrist durchgeführt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Achtung: Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den neuesten Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.

      Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d. Angebotsfrist durchgeführt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        München
        80543
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80543
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Landratsamt Berchtesgadener Land
        Salzburger Str. 64
        Bad Reichenhall
        83435
        Germany
        Kontaktstelle(n): 83435
        Telefon: +49 8651773-381
        Fax: +49 8651773-9381
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-22

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