Electrical fitting work (Германия - Тендер #42281690) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Gütersloh Номер конкурса: 42281690 Дата публикации: 26-05-2023 Сумма контракта: 9 344 203 (Российский рубль) Цена оригинальная: 158 300 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Avenwedde Bhf. / ELT VE 44-8-AVB-1
Reference number: SGT23-40-3-122a. komplette Niederspannungsinstallation einer Neubau-Schule
b. Niederspannung und Fernmeldetechnik, inkl. Zuleitung vom Bestand auf Gelände der Liegenschaft
c. Sicherheitsbeleuchtung, Elektroakustisches Notfallwarnsystem, innerer Blitzschutz
d. Erschließung des Neubaus, Außenanlagen, nur Kabelverlegung, kein Tiefbau.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a. komplette Niederspannungsinstallation einer Neubau-Schule
b. Niederspannung und Fernmeldetechnik, inkl. Zuleitung vom Bestand auf Gelände der Liegenschaft
c. Sicherheitsbeleuchtung, Elektroakustisches Notfallwarnsystem, innerer Blitzschutz
d. Erschließung des Neubaus, Außenanlagen, nur Kabelverlegung, kein Tiefbau.
1) Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, soweit eine Pflicht zur Eintragung besteht (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere vergleichbare Leistungen betrifft (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
Minimum level(s) of standards possibly required:1) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind drei Referenznachweise nach näherer Maßgabe des Vordruck 124 vorzulegen, insb.: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
3) Eigenerklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
4) Auf gesonderte Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesen im Leitungspersonal, anzugeben.
5) Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden, und über Eignungsleihe mit Namen des Unternehmens und bedienter Kapazität (im Vordruck 235 mit dem Angebot).
6) Auf gesonderte Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazität sich der Bieter bedient, vorzulegen (Vordruck 236).
Minimum level(s) of standards possibly required:Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.