Landscaping work (Германия - Тендер #42281212) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Erlanger Stadtwerke AG Номер конкурса: 42281212 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Verwaltungs-/Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen
Die Erlanger Stadtwerke AG haben ein Verwaltungsgebäude mit 3 Etagen sowie ein Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen errichtet. Im Rahmen des hier vorliegenden Vergabeverfahrens werden Los 1 Regenwasserhaltung und Los 2 Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Vergabe der gesamten Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) im Offenen Verfahren unter Berücksichtigung des 20 %-Kontingentes für nicht EU-weite Vergabeverfahren.
Los 1 und Los 2
Regenwasserrückhaltung
Lot No: Los 1Frauenauracher Str. 90, 91056 Erlangen
Die Hauptmassen für das vorliegende Gewerk Regenwasserrückhaltung betragen:
• Ca. 95 m³ Regenrückhaltung
• Ca. 2 Stk Rückstauklappen im Fertigsteilschacht
• Ca. 50 m Rohrleitungen demontieren
• Ca. 430 m³ Gräben und Aushub
• Ca. 430 m³ Erdaushub abfahren
• Ca. 240 m³ Liefermaterial
• Ca.150 m² Betonplfaster aufnehmen und lagern für Wiederverwendung
• Ca. 100 m³ Frostschutz, Schottertragschciht
Landschaftsbauarbeiten
Lot No: Los 2Die Hauptmassen für das vorliegende Gewerk Landschaftsbauarbeiten betragen:
• Ca. 170 m² Betonpflaster aufnehmen und lagern für Wiederverwendung
• Ca. 535 m Borde und Einfassungen
• Ca. 1.560 m² Betonpflaster verlegen
• Ca. 300 m² Asphaltarbeiten (Halbstarre Deckschicht)
• Ca. 780 m³ Frostschutz, Schottertragschicht
• Ca. 30 m Entwässerungsrinne
• Ca. 11 Fahrradbügel liefern und setzen
• Ca. 120 m Zaunarbeiten
• Ca. 200 m² Vegetationstechnische Bodenarbeiten
• Ca. 17 Stk Baumpflanzungen
• Ca. 160 m Abwasserleitungen
• Ca. 420 m³ Gräben und Aushub
• Ca. 80 m³ Liefermaterial
• Ca. 700 m Leerrohre bis DN 110
• Ca. 600 m Rohrgraben
• Ca. 1500 m bauseitig bereitgestelltes Kabel verlegen
• Ca. 5 Stk Kunstoffschächte
• Ca. 5 Stk Kabelzugschächte
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2. Eigenerklärung, dass der Bieter /die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärungen,
4. Ggf. Nachunternehmererklärung,
5. Ggf. Nachunternehmer- Verpflichtungserklärung,
6. Ggf. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen!
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation,
— Nachweis einer Berufs-/Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR. Dabei ist es erforderlich, dass die Mindestdeckungssumme mindestens zweifach zur Verfügung steht. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind mit dem Angebot einzureichen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen (zu 3 + 4) Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen!
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1) Minimal 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 6 Jahre mit folgenden Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, mindestens 3 Referenzprojekte müssen abgeschlossen und an den Nutzer übergeben sein.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen!
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, diese innerhalb von 6 Kalendertagen nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. die Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angabe ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1. Bescheinigung eines Betriebshaftpflichtversicherungsschutzes gem. Ziff. III.1.2,
2. Sicherheit für Vertragserfüllung: i. H. v. 5 % der Brutto- Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mind. 250 000 EUR netto beträgt,
3. Sicherheit für Mängelansprüche: i. H. v. 5 % der Brutto-Abrechnungssumme einschl. Nachträge durch Einbehalt bzw. Bürgschaft gemäß Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Äußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen
Information about authorised persons and opening procedure:Es findet kein Submissionstermin mit Bieterbeteiligung statt!
Es findet kein Submissionstermin mit Bieterbeteiligung statt!
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1, Satz 1 bleibt unberührt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1, Satz 1 bleibt unberührt.