Special-purpose motor vehicles (Германия - Тендер #42281059) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Goslar Номер конкурса: 42281059 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Müllsammelfahrzeug - Seitenlader
Reference number: 2023-69Lieferung eines MSF, Aufbautyp Seitenlader für Wertstoffdepotbehälter
Fahrgestell
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell für MSF, Aufbautyp Seitenlader für Wertstoffdepotbehälter
Seitenlader-Abfallsammelbehälteraufbau
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Seitenlader-Abfallsammelbehälteraufbau als Festaufbau mit Vertikallifter für die Sammlung von PPK aus Depotbehältern (Behältergröße von 2.000 bis 3.200 Liter) und MGB mit Diamondaufnahme (240 - 1.100 Liter)
Eigenerklärung zur Eignung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.