Installation of doors (Германия - Тендер #42280982) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 42280982 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rohrrahmentüren Schule Hansaallee
Reference number: DUS-2023-0414Rohrrahmentüren
Düsseldorf
Zum Leistungsumfang gehört die Herstellung, Lieferung und Montage von Rohrrahmentüren für einen 3-4 geschossigen Erweiterungsneubau und Ergänzung von Rohrrahmentüren im Bestandsgebäude.
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
- Gewerbeanmeldung
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
--für Personenschäden 2.000.000 EUR
--für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.500.000 EUR
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen:--
- Angabe der technischen Fachkräfte, unabhängig ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle
beauftragt sind und über die zur Errichtung des Bauwerks verfügt wird
Sicherheitsleistungen:
- Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto)
Die Sicherheit ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten.
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Information about authorised persons and opening procedure:Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.