Engineering design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280935) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Номер конкурса: 42280935 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fraunhofer FIT - 70-00241-3140-D Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 7, 8 HLSK
Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00241-3140-D Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 7, 8 HLSKDurchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 1 / 2 / 3 / 7 / 8 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Fraunhofer FIT, Campus Melaten, 52074 Aachen
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT und das Fraunhofer-Institut für Kommunikation,
Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE planen in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen University einen
Neubau „Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie“in Aachen. Der Neubau wird durch das Land NRW und die
Bundesregierung gefördert und umfasst einen Büro- und Hallentrakt für etwa 260 Personen.
Es werden neue Digital- und IT-Sicherheitstechnologien in den kritischen Infrastrukturen der Energieversorgung
erforscht, entwickelt und erprobt. Diese Grundlagen für technisch zuverlässige, vor Angriffen sichere und
wirtschaftlich attraktive digitalisierte Energieinfrastrukturen sollen in den Betrieb überführt werden.
Die Nutzungsfläche über 3.600 m² der Neubaumaßnahme teilt sich in die NUF 1 bis 6 wie folgt auf:
NUF 1 Wohnen/Arbeiten 90 m² | NUF 2 Büroarbeit 2.055 m²
NUF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit 858 m² | NUF 4 Lagern/Verteilen 240 m²
NUF 5 Bildung, Unterricht und Kultur 330 m² | NUF 6 Heilen/Pflegen 18 m²
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Fraunhofer FIT - 70-00241-3140-D Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 7, 8 HLSK
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Siehe Vergabestelle unter I.1)