Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses) (Германия - Тендер #42280765) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Номер конкурса: 42280765 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-System
Reference number: 214-02.05-20.0059-23-I-LLieferung eines Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-Systems und Wartung
Insel Riems in 17493 Greifswald.
Gegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines Biolumineszenz-in-vivo-Imaging-Systems inkl. Installation der Software zur Bedienung des Systems und zur Datenauswertung sowie eine fachkundige Einweisung in die Bedienung und die Funktion des Systems für fünf Beschäftigte des Auftraggebers durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers beim Auftraggeber vor Ort. Weiterhin müssen alle innerhalb der ersten vier Jahre nach betriebsbereiter Aufstellung des Systems erscheinenden Softwareupdates kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgt die Bereitstellung einer deutsch- und/oder englischsprachigen Bedienungsanleitung in elektronischer Form (z. B. CD, Download oder PDF) sowie die Durchführung einer Wartung gemäß Herstellervorgaben für einen Zeitraum von 48 Monaten ab betriebsbereiter Aufstellung. Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Ersatzteilverfügbarkeit für das System für einen Zeitraum von mind. fünf Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung.
Die Laufzeit unter Punkt II.2.7) ergibt sich aus dem Wartungszeitraum von 48 Monaten nach betriebsbereiter Aufstellung des Systems.
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass er sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Betriesbhaftpflichtversicheurng in Textform gem. § 126b BGB vorzulegen.
entfällt
Die Laufzeit unter Punkt II.2.7) ergibt sich aus dem Wartungszeitraum von 48 Monaten nach betriebsbereiter Aufstellung des Systems.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.