Fire engines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280700) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Dahme Номер конкурса: 42280700 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5, Gemeinde Dahme
Referenznummer der Bekanntmachung: 16-23Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5, unterteilt in 4 Lose, für die Gemeinde Dahme
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF10 (Kurzzeichen: Los 1)
Los-Nr.: 123747 Dahme, Holstein
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF10
Ablauf der Angebotsfrist: 04.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.08.2023
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Los-Nr.: 223747 Dahme, Holstein
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose
Ablauf der Angebotsfrist: 04.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.08.2023
Beladung für ein LF10 nach DIN 14530-5 (Kurzzeichen: Los 3)
Los-Nr.: 323747 Dahme, Holstein
Beladung für ein LF10 nach DIN 14530-5
Ablauf der Angebotsfrist: 04.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.08.2023
Lieferung einer Wärmebildkamera (Kurzzeichen: Los 4)
Los-Nr.: 423747 Dahme, Holstein
Lieferung einer Wärmebildkamera
Ablauf der Angebotsfrist: 04.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.08.2023
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für Los 1 - Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF10:
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder gleichwertig.
Eigenerklärung für Los 2 - Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose:
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder gleichwertig.
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ort: Ing. Büro SoFah GmbH & Co. KG, 24622 Gnutz.
Ablauf der Angebotsfrist: 04.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 29.08.2023
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr