Furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280483) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement Номер конкурса: 42280483 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sondermöbel Edisonallee
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-78-23Lieferung von Möbeln inkl. Service- und Zusatzarbeiten:
- Nach Aufstellung die ggf. fachgerechte Einweisung der Anwender/Nutzer in die Handhabung.
- Die fachgerechte, kostenneutrale Entsorgung der ggf. anfallenden Verpackung.
Die Lieferung muss im Zeitraum ab dem 01.07.2023 bis zum 31.07.2023 erfolgen. Die Lieferung muss kostenfrei "Frei Verwendungsstelle", inkl. Vertragen sowie gebrauchsfertiger Aufstellung am Standort Edisonallee der Landeshauptstadt Potsdam (Edisonallee 5-9, 14473 Potsdam) erfolgen.
Landeshauptstadt Potsdam Edisonallee 5-9 14473 Potsdam
Es handelt sich um eine Ausschreibung "Leitfabrikat oder gleichwertig":
Die im Leistungsverzeichnis jeweils angegebenen Anforderungen/Mindestanforderungen, ausgehend vom Leitfabrikat, müssen von den angebotenen Produkten zwingend erfüllt werden. Soweit bei den im LV Pos. 1.1 bis 1.33 angegebenen Anforderungen/Mindestanforderungen nicht aufgeführt, sind Varianzen bei den tatsächlich angebotenen Produkten/Fabrikaten zugelassen. Das anzubietende Programm muss ein einheitliches Gesamtbild ergeben.
Mit Angebotsabgabe sind im Leistungsverzeichnis Angaben (Hersteller, Produktbezeichnung, Farbe, Maße) einzutragen und Produktdatenblätter/Produktinformationsblätter aller angebotenen Produkte einzureichen, die die Anforderungen/Mindestanforderungen an die Produkte laut Leistungsverzeichnis ausweisen.
Die angebotenen Produkte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genügen und das Prüfzeichen "GS" für "Geprüfte Sicherheit" oder eines gleichwertiges Gütezeichen aufweisen, das mind. gemäß den Anforderungen des "GS" Zeichen nach § 20 ProdSG aufgestellt/ausgearbeitet sein muss. Oder es liegt für die angebotenen Produkte ein anderer geeigneter Anwendungsnachweis /Beleg vor, der mind. gemäß den Anforderungen des "GS" Zeichen nach § 20 ProdSG aufgestellt/ausgearbeitet sein muss.
Die angebotenen Produkte müssen das Umweltzeichen nach RAL UZ 38 "Blauer Engel" oder das EU Umweltzeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: durch Vorlage einer Zertifizierung auf der Basis des Umweltzeichen "Blauer Engel" oder des EU Umweltzeichens oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer vergleichbaren Norm oder durch Vorlage einer geeigneten Eigenerklärung, dass die angebotenen Produkte den Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen inhaltlich entspricht, auch wenn das Produkt nicht zertifiziert ist. In dieser Eigenerklärung ist auf folgende Kriterien entsprechend den Anforderungen des Umweltzeichen RAL UZ 38 "Blauer Engel"
oder des EU Umweltzeichens
oder einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer vergleichbaren Norm einzugehen und nachzuweisen:
1. Holz und Holzwerkstoffe
2. Kunststoffteile
3. Oberflächenbehandlung von Holz-, Kunststoff- und/oder Metallteilen
4. Klebestoffe und Leime
5. Verpackungsmaterial
6. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Ergonomie
Der Bieter muss ein im Unternehmen vorhandenes Qualitätsmanagement nachweisen:
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden QM-Systems auf Basis DIN ISO 9001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages Gültigkeit besitzen, Kopie Zertifikat mit Angebot genügt),
oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN ISO 9001 vergleichbaren Norm (Kopie Zertifikat mit Angebot genügt. Gleichwertig sind Zertifizierungen über das Qualitätsmanagement einer mit der DIN ISO 9001 vergleichbaren Norm mit u. g. Aspekten, welche durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen erbracht wurde.),
oder durch Vorlage einer geeigneten Eigenerklärung, dass das im Unternehmen vorhandene Qualitätsmanagement
den Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen inhaltlich entspricht, auch wenn das Unternehmen selbst nicht zertifiziert ist. In dieser Eigenerklärung ist auf folgende Aspekte des Qualitätsmanagements einzugehen und nachzuweisen:
1. Kundenorientierung
2. Verantwortlichkeit der Führung
3. Einbeziehung der beteiligten Personen
4. Prozessorientierter Ansatz
5. Systemorientierter Managementansatz
6. Kontinuierliche Verbesserung
7. Sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz
8. Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen.
Der Bieter muss ein im Unternehmen vorhandenes Umweltmanagement nachweisen:
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
durch Vorlage einer Zertifizierung auf Basis ISO 14001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages Gültigkeit besitzen, Kopie Zertifikat mit Angebot genügt)
oder durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der ISO 14001 Zertifizierung vergleichbaren Norm (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages Gültigkeit besitzen, Kopie Zertifikat mit Angebot genügt, gleichwertig sind Zertifizierungen über das Umweltmanagement, die die Organisationen bei der Entwicklung von unternehmensinternen Umweltmanagementsystemen einer mit der ISO 14001 Zertifizierung vergleichbaren Norm mit u. g. Aspekten unterstützt und welche durch einen
Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen erbracht wurde.)
oder durch Vorlage einer geeigneten Eigenerklärung, dass das im Unternehmen vorhandene Umweltmanagement den Anforderungen einer der
o.g. Zertifizierungen inhaltlich entspricht, auch wenn das Unternehmen selbst nicht zertifiziert ist. In dieser Eigenerklärung ist auf folgende Aspekte des Umweltmanagements einzugehen und nachzuweisen:
1. Festlegung der Ziele und Prozesse, um die Umsetzung der Umweltpolitik der Organisation zu erreichen
2. Umsetzung der Prozesse
3. Überwachung der Prozesse hinsichtlich rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik der Organisation; ggf. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs der Organisation in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen)
Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.