Urban planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280383) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle - Номер конкурса: 42280383 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt - an der Steinhauser Straße"
Das Fördergebiet beidseits der Steinhauser Strasse ist überwiegend durch Wohnnutzung gekennzeichnet. Die Beauftragung läuft bis Mitte 2023. Das Quartiersmanagement, das auch im Integrierten Entwicklungskonzept als zentraler Handlungsansatz innerhalb der Sozialen Stadt-Förderung identifiziert und aufgebaut wurde, soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden um insbesondere die begonnenen Maßnahmen weiterzuführen bzw. zum Abschluss zu bringen.
Wir bitten Sie um die Abgabe eines Angebots für die Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines erfolgreichen und nachhaltigen Quartiersmanagements im Gebiet Sozialer Zusammenhalt „an der Steinhauser Straße“.
Stadtgebiet 66482 Zweibrücken
Quartiersmanagement:
-Steuerungsunterstützung
-Konzeptionelle Arbeit
-Vor-Ort-Präsenz
-Bürgerbeteiligung
-Öffentlichkeitsarbeit
-Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin
Ausführliche Informationen siehe Leistungsbeschreibung
Ausführungs- /Weiterführungsbeginn des Quartiersmanagements ist für Juli 2023 geplant. Eine rückwirkende Beauftragung kann erfolgen. Es besteht die Option der Verlängerung des Auftrags um bis zu zwei Jahre. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Landesfördermaßnahme
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
b) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt).
3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare 235 und 236 auszufüllen. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen zur Eignung der Nachunternehmer vorzulegen.
4. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Rathaus der Stadtverwaltung Zweibrücken
Schillerstraße 4-6
66482 Zweibrücken
A219
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)
Landesfördermaßnahme
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz