Utility vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280273) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kempten (Allgäu) Номер конкурса: 42280273 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines LKW-Kipper mit Ladekran
Produktvorgabe: LKW mit Kugelmann Kommunal-Hydraulikanlage FHY-LS, 3-Seitenkipper mit Wechselsystem und Ladekran Palfinger PK 18502-SH
Kempten (Allgäu)
LKW-Kipper 6x4-4
Turbo-Diesel Euro 6
Leistung:ca. 324 kW (440 PS)
Zulassung Fahrzeug Klasse N3G
Kommunalorange (RAL 2011)
Hydraulikanlage
Hersteller: Kugelmann
Mehrkreis-Fahrzeughydraulik FHY-LS für Verstellpumpen
3-Seitenkipper Wechselsystem
Ladekran
Hersteller: Palfinger
PK 18502-SH
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Einweisung der Fahrer und des Werkstattpersonals
UVV Vorschriften und sämtliche derzeit gültige Normen für kompl. Lieferumfang müssen gewährleistet und dokumentiert sein
Lieferung baldmöglichst nach Auftragserhalt. Der Termin ist vom Bieter im Angebot anzugeben.
Angebote sind möglich für ein Neu- und/oder Vorführfahrzeug.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271035
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271035
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- Technisches Datenblatt aus Prospektunterlagen
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- Eigenerklärung Bezug Russland
Stadt Kempten (Allgäu), Vergabestelle, Kronenstr. 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Kempten (Allgäu) – Vergabestelle