Repair and maintenance services (Германия - Тендер #42280235) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Marinearsenal Wilhelmshaven Номер конкурса: 42280235 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planmäßige Instandhaltung (Zwischeninstandsetzung) 2023 Fregatte exKöln - AP 03 Schiffstechnik
Reference number: 12001 ExK 2 0 2023 - AP 03 SchiffstechnikPlanmäßige Instandhaltung (Zwischeninstandsetzung) 2023 Fregatte ExKöln - AP03 Schiffstechnik
Marinearsenal Warnowwerft Rostock
Schiffstechnische Arbeiten im und am Schiff
Diese umfassen:
- Erneuern / Instandsetzen des Farbaufbau Am Über- und Unterwasserschiff sowie im Schiffsinneren
- Entfernen von Durchrostung und Instandsetzen von Konservierung
- Erneuern von rutschfesten Belägen
- Isolierarbeiten
- Instandsetzen eines Krans
- Wartung an Atemluftanlagen
Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V 034 (zu beziehen: http://bainbw.de; Menüpunkt:Vergabe>Unterlagen zur Angebotsabgabe);
Abgabe eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs (in Kopie), oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung von Schiffen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre Für den Fall von Bewerber-/Bietergemeinschaften: Erklärung
des Bewerbers betreffend die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft. Nachweis über Formblatt B-V 047
HINWEIS:
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den unten stehenden Eignungskriterien sind dem Dokument "12001 EXK 2 0 2023_Eignungskriterien_AP01.pdf" zu
entnehmen.
Folgende Eingungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen:
A) Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung im Bereich Schiffstechnik Farb-/ Konservierungsarbeiten im Rahmen der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Fregatten, Korvetten).
B) Projektmanagement, Qualifikationen:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
3. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
4. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
5. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
C) Qualitätsmanagement:
5. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
6. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
7. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
8. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
D) Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
10. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
11. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
entfällt
entfällt
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html