Radio network (Германия - Тендер #42280035) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau Номер конкурса: 42280035 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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EU-Netz in klassischer Mobilfunkarchitektur
Reference number: 2023-RPTU-1518EU-Netz in klassischer Mobilfunkarchitektur
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau Paul-Ehrlich-Str., Geb. 11 67663 Kaiserslautern
EU-Netz in klassischer Mobilfunkarchitektur: Bewegliches Mobilfunknetz, das im Rahmen des Projektes 5G Kaiserslautern am Lehrstuhl für Funkkommunikation und Navigation der RPTU Kaiserslautern-Landau zur technologisch orientierten Forschung dient. Im Projekt werden 5G Campusnetze realisiert, die sowohl private Campusnetze als auch öffentliche Netze nachbilden sollen. Es werden unter anderem Anwendungen aus den Bereichen Logistik, kooperierende autonome Maschinen und Fahrzeuge, Veranstaltungstechnik, Produktion und Automatisierung, Verkehr und Landwirtschaft erprobt.
Die Netze dienen ausschließlich Forschungszwecken, das heißt es werden keine öffentlichen Dienste angeboten werden.
Das Portfolio an bestehenden Netzen soll um ein portables Netz erweitert werden um den aktuellen Mobilfunkmarkt besser abzubilden. Mit wachsenden Anspannungen auf dem Weltmarkt wird die Diskussion zur technologischen Souveränität der EU immer mehr diskutiert. Daher soll die Leistungsfähigkeit von EU Lösungen mit klassischer Mobilfunkarchitektur (im Gegensatz zu O-RAN und Small Cells Lösungen) mit dem zu beschaffenden Netz untersucht werden. In dem Bereich gibt es zwei Anbieter aus der EU, Nokia und Ericsson. Da bereits schon Mobilfunknetze von Nokia an der RPTU bestehen, kommt dieser Hersteller nicht mehr in Frage und daher ist die Technik von Ericsson vorgesehen.
Eigenerklärung über
- Eintragung in Berufsregister/Handelsregister,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrens, Beantragung der Eröffnung oder ob Beantragung mangels Masse abgelehnt wurde oder Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Liquidation des Unternehmens,
- Nichtvorlage schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen,
- Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
(vgl. Anlage_Eigenerklärung)
Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre (vgl. Anlage_wirt.Leistungsfähigkeit)
LTTG Mustererklärung 3 (Bestätigung Zahlung Mindestlohn)
- ISO 9001:2015 Zertifizierung des Unternehmens
- Referenzliste mit mindestens zwei vergleichbar ausgeführten Projekten für 5G Infrastruktur mit Forschungsbezug.
- Nachweis der Erfahrung mit 5G Forschungsprojekten in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft oder Logistik.
- Nachweis von Erfahrung bei Planung und Umsetzung von Mobilfunknetzen, gerne auch im Forschungs- und Entwicklungskontext (mit Nennung von Forschungsprojekten) oder im Bereich der deutschen Regulierung.
- Verpflichtende Angabe zu Lieferzeit und Inbetriebnahme nach Auftragserteilung. Bei Teillieferungen und Teilinbetriebnahmen muss eine Aufschlüsselung über die entsprechende Verteilung der Lieferzeiten und Inbetriebnahmen angegeben werden.
- Die Betriebsmittel müssen der Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechend und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
- Die Mitarbeiter des Auftragsnehmers oder von diesem beauftragter Dritter müssen bei der Installation und Inbetriebnahme, wo relevant und notwendig, über eine gültige SCC-Zertifizierung oder äquivalente Qualifikation verfügen und diese entsprechend nachweisen können.
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht zugelassen.
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht zugelassen.
§ 160 Abs. 3 GWB
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 GWB
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau