Biochemical analysers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42280008) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR Номер конкурса: 42280008 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-München: Biochemische Analysegeräte
2023/S 101-316292
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf einer MERSCOPE-Plattform, eines MERSCOPE Photobleachers, inclusive Schulung, Installation und Wartung
Beschafft werden soll ein Gerätesystem bestehend aus Hard- und Software inclusive Schulung und Wartung: dies ist zum einen die MERSCOPE-Plattform, einem MERSCOPE Photobleacher, der dazugehörenden Schulung und Installation sowie ein Wartungsvertrag.
Das Gerät wird in erster Linie zur Untersuchung der Mechanismen häufiger Neurologischer Erkrankungen eingesetzt werden. Dazu zählen Schlaganfall, die Alzheimer Erkrankung und andere Neurodegenerative Erkrankungen, sowie entzündliche ZNS Erkrankungen wie Multiple Sklerose.
München
Zur Untersuchung der Mechanismen häufiger Neurologischer Erkrankungen (Schlaganfall, Alzheimer Erkrankung und andere Neurodegenerative Erkrankungen, sowie entzündliche ZNS Erkrankungen wie Multiple Sklerose) soll ein Analysegerät eingesetzt werden, das zwingend auf der MERFISH-Technologie aufbauen muss.
Als eines der größten Universitätskliniken Deutschlands gehört Forschung und Lehre zu den Aufgaben des LMU Klinikums. Um Forschung und Lehre voranzutreiben sind innovative Produkte und Einsatztechniken gefragt. Die MERFISH-Technologie ist ein solches innovatives Produkt, das im Vergleich zu anderen Technologien erhebliche Vorteile hat. Die Wissenschaft sieht in MERFISH aktuell die führende Technologie auf diesem Gebiet, warum sich auch das Allen Brain Institute dazu entschieden hat, ganz auf diese Technologie zu setzten. Um wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Forschungsbereich zu erzielen ist die MERFISH-Technologie somit für uns unverzichtbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach den vorstehenden Ausführungen sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV (kein Wettbewerb aus rechtlichen Gründen) gegeben.
Der Auftrag kann nur von der Firma Vizgen Inc. durchgeführt werden, weil Vizgen Inc. der weltweit der einzige Anbieter der MERSCOPE-Plattform ist. MERSCOPE ist die von Vizgen, Inc. entwickelte MERFISH-Technologieplattformlösung. Die MERSCOPE-Plattform basiert auf der MERFISH-Technologie (Multiplexed Error Robust in situ Hybridization), die von der Harvard University exklusiv für die Kommerzialisierung an Vizgen lizenziert wurde. MERSCOPE ist eine End-to-End-Plattformlösung, die massiv gemultiplexte, fehlerrobuste Einzelzell-In-situ-Transkriptom-Bildgebung vom gesamten Gewebe bis zur subzellulären Auflösung ermöglicht.
Vizgen, Inc. kontrolliert alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, US-amerikanischer und ausländischer Patentrechte an der MERSCOPE-Plattform, entweder durch eine exklusive, weltweite Lizenz der Universität und der Fellows des Harvard College (einschließlich beispielsweise des US-Patents Nr 11.098.303, das auf den Nachweis einer Vielzahl von Analyten auf der Grundlage der MERFISH-Technologie abzielt, und US-Patent Nr. 10.240.146, das auf den Aufbau der Sondenbibliothek als integraler Bestandteil der MERFISH-Technologie abzielt) oder durch seinen Besitz aller weltweiten Rechte an der Technologie, die sich unabhängig davon entwickelten (einschließlich neuer Methoden und Reagenzien, die sowohl durch Geschäftsgeheimnisse als auch durch verschiedene neue US-amerikanische und ausländische Patentanmeldungen geschützt sind, die noch nicht veröffentlicht wurden).
Dieses Produkt wird ausschließlich von Vizgen, Inc. hergestellt, verkauft und vertrieben. Kein anderes Unternehmen stellt ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt auf Basis der MERFISH-Technologie her.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag für diesen Beschaffungsgegenstand ist noch nicht erteilt worden und ist abhängig von dem beanstandungsfreiem Fristablauf dieser freiwilligen ex-ante Transparenzbekanntmachung.
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.