Pylons, poles and pickets (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42279380) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Номер конкурса: 42279380 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Lieferung von Fahrleitungsmasten (2 Lose)
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 032/23Herstellen und liefern von Fahrleitungsmasten im Rahmen der Fahrstromverstärkung des Streckennetzes der Stadtbahnen in Frankfurt am Main. Los 1: 2 St. Stahlmaste aus HEM-Profil; Los 2: 4 St. konisch-runde Stahlmasten gemäß Typzustimmung.
Lieferung von Fahrleitungsmasten - HEM-Profil
Frankfurt am Main
Lieferung von 2 St. Masten aus HEM-Profil. Herstellen und liefern auf den Betriebshof der VGF "Am Römerhof 27a".
Zu beachten sind die zu erfüllenden Anforderungen, wie diese in den technischen Unterlagen beschrieben sind.
Lieferung von Fahrleitungsmasten - konisch-rund
Lieferung und Herstellung von 4 St. konisch-runden Stahlmasten. Herstellen und liefern auf den Betriebshof der VGF "Am Römerhof 27a".
Zu beachten sind die zu erfüllenden Anforderungen, wie diese in den technischen Unterlagen beschrieben sind.
Lieferung von Fahrleitungsmasten - HEM-Profil
Lieferung von Fahrleitungsmasten - konisch-rund
Zu beachten sind die zu erfüllenden Anforderungen, wie diese in den technischen Unterlagen beschrieben sind.
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.