Excavating and earthmoving work (Германия - Тендер #42279280) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Uffing am Staffelsee Номер конкурса: 42279280 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erdarbeiten - Haus für Kinder
Reference number: EU-3-1-mw-23-220ERDARBEITEN
Bodenaushub Humus: 1.000m3
Bodenaushub und Verwertung bzw. Transport Homogenbereich A: 3.655m3
Bodenaushub und Verwertung bzw. Transport Homogenbereich B: 1.635m3
Anliefern und Einbau von Hinterfüllmaterial: 2.000t
WASSERHALTUNG
Offene Wasserhaltung 70m3/h
Gemeinde Uffing am Staffelsee
Hauptstr. 2
82449 Uffing
ERDARBEITEN
Bodenaushub Humus: 1.000m3
Bodenaushub und Verwertung bzw. Transport Homogenbereich A: 3.655m3
Bodenaushub und Verwertung bzw. Transport Homogenbereich B: 1.635m3
Anliefern und Einbau von Hinterfüllmaterial: 2.000t
WASSERHALTUNG
Offene Wasserhaltung 70m3/h
Aushub vom 17.07.2023 - 22.08.2023
Verfüllung vom 31.10.2023 - 14.11.2023
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung ab:
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung
III.1.2.2) Umsatz pro Jahr der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
III.1.2.3) weitere Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung, dass 70% der Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden und max. 30% durch Subunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
III.1.3.1) 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung und zum Auftragswert vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
III.1.3.2) über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung (über Formblatt 124)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. und geben hierzu die PQ-Nummer an und legen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung und zum Auftragswert vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Minimum level(s) of standards possibly required:Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren vorgelegt werden (das gilt sowohl für präqualifizierte als auch für nicht präqualifizierte Unternehmen).
Mindestanforderung, dass 70% der Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden und max. 30% durch Subunternehmer.
Die Erdarbeiten wurden bereits einmal ausgeschrieben. Jedoch wurde mit der Prüfung der Angebote festgestellt, dass das Leistungsverzeichnis Fehler enthält, weshalb neu ausgeschrieben werden muss. Die nachfolgenden Gewerke sind bereits ausgeschrieben (Baumeister, Dachstuhl u.s.w.). Einige sind im Verfahrensstand der Zuschläge. Eine bauzeitliche Verzögerung steht aus Gründen der Bauzeitenplanung und der Frostperiode außer Frage.
Aushub vom 17.07.2023 - 22.08.2023
Verfüllung vom 31.10.2023 - 14.11.2023
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle