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IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42278718)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Номер конкурса: 42278718
Дата публикации: 26-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230524OtherContract award noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableLowest priceOther01C0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
      Hofgartenstraße 8
      München
      80539
      Germany
      E-Mail: IT-Vergabe@gv.mpg.de
      Fax: +49 8921081367
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Einrichtung des privaten Rechts
    3. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Forschung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        RemoteIdent 2023

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.00-01.0303_08/22
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Full-Service-Leistungen für die Identifikation von Personen anhand eines Ausweisdokuments sowie zur Qualifizierten Elektronischen Signatur mit einer vorgelagerten Identifikation

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Generalverwaltung der MPG, München bzw. remote

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Software und Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben. Anlage zur VU ist ein EVB-IT Cloudvertrag (Vertrag über Cloudleistungen) mit EVB-IT Cloud AGB und EVB-IT Cloud Kriterienkatalog. ACHTUNG: Vertragsanlage 4 muss vom Bieter mit dem Angebot entspr. ausgefüllt eingereicht werden! Vertragszeichnung erfolgt nach Zuschlag. Gegenstand des Vergabeverfahrens: • Bereitstellung von Identifikations-Verfahren und Prozessen mittels einer Software-as-a-Service Anwendung zur Identifikation natürlicher Personen gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und der Ver-trauensdienste-Verordnung eIDAS. - "VideoIdent" per Smartphone oder PC, Identifikation erfolgt durch AgentInnen in einem Call-center. - "eID" als elektronische Identifikation mit dem neuen Personalausweis (nPA). - autoIdent: Ausweisdaten werden per Texterkennungssoftware per Smartphone ausgelesen und übertragen. Die Identifikationsmethode mit biometrischem Abgleich, wie Gesichtser-kennung findet, automatisiert statt (zumindest eIDAS-konform). • Erzeugung von eIDAS konformen Kurzzeitzertifikaten und Durchführung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen bei einem übermittelten PDF-Dokument. • Bereitstellung einer Online-Schnittstelle mit zugehöriger API, um eine Identifikation und ggf. eine nachgelagerte QES durchführen zu können und die Zwischenergebnisse sowie das Endergebnis mit den ermittelten Ausweisdaten und ggf. signiertem Dokument abrufen zu können. • Möglichkeit erfolgreiche Identifikationen wiederzuverwenden, um bei erneuter QES den Identifikati-onsvorgang überspringen zu können (muss von API unterstützt werden); Sicherer Austausch dieser wiederverwendeten Identifikationsdaten und/oder Ablagemöglichkeit, z.B. in einer persönlichen Wallet. • Der Auftragnehmer ist selbst Vertrauensdiensteanbieter oder arbeitet standardmäßig mit einem Vertrauensdiensteanbieter zusammen, so dass die Beauftragung und Steuerung von Identifikation und QES über eine API erfolgt. • Die digitalen Verfahren "Video", "eID" und "autoIdent" müssen von Windows-, Mac- und Linux-PCs durchführbar sein, für iOS und Android müssen zudem im Standard über den jeweiligen Hersteller-App-Shop kostenfreie Apps zur Verfügung gestellt werden, die alle drei Verfahren "Video", "eID" und "autoIdent" ggf. mit einer nachgelagerten QES unterstützen. Designanpassungen für die MPG sind nicht erforderlich.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:

        Dem Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. einem (1) Monat. Beginn der Überleitungsphase ist der 01.07.2023. Die Überleitungsphase (Transition-In) endet am 31.07.2023.

        Die Transitionleistung ist vertragliche Hauptleistungspflicht. Diese Leistung des Auftragnehmers sind mit der Pauschale einmalige Setup- und Integrationskosten für Identifikation und QES vollständig abgegolten.

        Während der Überleitungsphase im Juli 2023 wird die Leistung der Identifikatio-nen und der Qualifizierten Elektronischen Signatur noch vom vorherigen Dienst-leister erbracht, so dass hier keine Vergütung oder Mindestabnahme anfällt.

        Es sind folgende Aktivitäten in dieser Phase vorgesehen:

        • Bereitstellung der API inkl. der Dokumentation durch den Auftragnehmer

        • Setup und Konfiguration auf Seiten des Auftragnehmers

        • Abstimmung des Gesprächsleitfaden

        • Bereitstellung eines Testaccounts, um die Aufträge über die API inkl. Negativ-Fälle testen zu können

        Zum Leistungsbeginn am 01.08.2023 wird auf den Produktiv-Account umgeschwenkt.

  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-204057
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Dem Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. einem (1) Monat. Beginn der Überleitungsphase ist der 01.07.2023. Die Überleitungsphase (Transition-In) endet am 31.07.2023.

      Die Transitionleistung ist vertragliche Hauptleistungspflicht. Diese Leistung des Auftragnehmers sind mit der Pauschale einmalige Setup- und Integrationskosten für Identifikation und QES vollständig abgegolten.

      Während der Überleitungsphase im Juli 2023 wird die Leistung der Identifikatio-nen und der Qualifizierten Elektronischen Signatur noch vom vorherigen Dienst-leister erbracht, so dass hier keine Vergütung oder Mindestabnahme anfällt.

      Es sind folgende Aktivitäten in dieser Phase vorgesehen:

      • Bereitstellung der API inkl. der Dokumentation durch den Auftragnehmer

      • Setup und Konfiguration auf Seiten des Auftragnehmers

      • Abstimmung des Gesprächsleitfaden

      • Bereitstellung eines Testaccounts, um die Aufträge über die API inkl. Negativ-Fälle testen zu können

      Zum Leistungsbeginn am 01.08.2023 wird auf den Produktiv-Account umgeschwenkt.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
        München
        80534
        Germany
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.

        Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabe-vorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

        Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen An-trag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-24

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