Turntable-ladder trucks (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42278689) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Heide Номер конкурса: 42278689 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Hubrettungsfahrzeug DLAK für die Stadt Heide
Referenznummer der Bekanntmachung: 17-23Die Stadt Heide plant die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12. Auftraggeber ist die Stadt Heide im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK (Kurzzeichen: Los 1)
Los-Nr.: 125746 Heide / Holstein
Straßen-Frontlenker Fahrgestell geeignet zum Aufbau einer DLA(K) 23/12 nach DIN EN 14043
Ablauf der Angebotsfrist: 06.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 06.09.2023
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Los-Nr.: 225746 Heide / Holstein
Drehleiteraufbau DLA(K) 23-12 nach EN 14043 und EN 1846
Mit Abstützsystem, Podium mit Geräteräumen, Leitersatz mit Gelenkteil und Rettungskorb
Ablauf der Angebotsfrist: 06.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 06.09.2023
(Teil-)Beladung DLAK nach DIN 14043 (23/!2) (Kurzzeichen: Los 3)
Los-Nr.: 325746 Heide / Holstein
Beladung nach DIN 14043 (23/!2)
Ablauf der Angebotsfrist: 06.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 06.09.2023
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung für alle Lose:
- Bestätigung, dass eine Reparatur innerhalb von 24 Stunden eingeleitet wird.
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ort: Ing. SoFah GmbH & Co. KG,
Ablauf der Angebotsfrist: 06.07.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 06.09.2023
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr