Seats, chairs and related products, and associated parts (Германия - Тендер #42278592) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Номер конкурса: 42278592 Дата публикации: 26-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stehhilfen
Reference number: 343-2023-0004Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ergonomischen Stehhilfen für Steh- und Steh-/Sitzarbeitsplätze
diverse Dienststellen und Einrichtungen des Bundes im gesamten Bundesgebiet
geschätzte Abnahmemenge: 3.750 Stück,
Höchstabnahmemenge: 4.500 Stück,
garantierte Mindestabnahmemenge: 0 Stück.
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten und folgenden Verlängerungsoptionen: zunächst Option der Verlängerung um bis zu 12 Monate; ggf. erfolgt eine zweite Verlängerung um bis zu 3 Monate, sofern die Höchstabnahmemenge noch nicht erreicht ist.
zunächst Option der Verlängerung um bis zu 12 Monate; ggf. erfolgt eine zweite Verlängerung um bis zu 3 Monate, sofern die Höchstabnahmemenge noch nicht erreicht ist.
entfällt
entfällt
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.