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Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #41926736)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtverwaltung Herbolzheim
Номер конкурса: 41926736
Дата публикации: 17-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230612 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Stadtverwaltung Herbolzheim
      Hauptstr. 26
      Herbolzheim
      79336
      Germany
      E-mail: j.rauer@stadt-herbolzheim.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.subreport.de/E56317586
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.subreport.de/E56317586
      to the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    5. Main activity:
      General public services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Generalplanung Neubau Mehrzweckhalle Bleichheim

      2. Main CPV code:
        71000000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Die Stadt Herbolzheim beabsichtigt die Neuerrichtung einer Mehrzweckhalle im Ortsteil Bleichheim. Die neu zu errichtende Mehrzweckhalle soll optimiert genutzt werden können. Neben gesellschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen (u.a. auch mit Bewirtung) sollen auch Sportveranstaltungen durchgeführt werden können. Ebenso soll die Halle für den sonstigen Trainings- und

        Vereinssportbetrieb, den Schulsport, schulischen Veranstaltungen, kommunalen Veranstaltungen etc. zur Verfügung stehen. Das Außengelände soll in die unterschiedlichen Nutzungen integriert werden.

        Die technische Gebäudeausstattung, die Architektur, die Baukonstruktion und alle weiteren planerischen Aspekte sollen optimal unter Berücksichtigung der multiplen Nutzungen aufeinander abgestimmt sein. Es ist ein ganzheitliches Konzept erforderlich. Hierfür werden die Generalplanerleistungen ausgeschrieben, diese umfassen im wesentlichen die Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1 bis 5 und 8, sowie der Bauphysik und des Brandschutzes.

        Für das Vorhaben liegt bereits eine Objektplanung liegt bereits eine Planung mit dem Stand der Leistungsphase 2 der HOAI vor. Die Ergebnisse liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 5 bei. Auf dieser soll aufgebaut und das Vorhaben weiterentwickelt werden. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 7.930.000 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis ca. Ende 2026 geplant.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Herbolzheim

      4. Description of the procurement:

        Es werden die Generalplanerleistung für den unter Punkt II.1.4 beschriebenen Neubau der Mehrzweckhalle gefordert. Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen in Form einer Vorplanung erbracht. Diese wird den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt werden und ist Basis der weiteren Planung (Siehe Anlage 5). Die zu erbringende Leistung umfassen generell sämtliche Grundleistungen der unten aufgeführten Phasen, die besonderen Leistungen sind der Anlage 04.01 zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise wie folgt:

        Stufe 1:

        - Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 2

        - Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 1 und 2

        - Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 1 und 2

        - Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der Leistungsphase 1 und 2

        - Brandschutzberatung

        Stufe 2:

        - Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 3 und 4

        - Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 3 und 4

        - Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 3 und 4

        - Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der Leistungsphase 3 und 4

        - Brandschutznachweis u. Brandschutzpläne

        Stufe 3:

        - Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 5

        - Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 5

        - Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 5

        - Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der Leistungsphase 5

        - Fachbetreuung zu Werk- u. Detailplanung

        Stufe 4:

        - Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 6 bis 8

        - Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 6 bis 8

        - Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 6 bis 8

        - Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der Leistungsphase 6 bis 8

        - Baubegleitende Brandschutztechnische Begehung AHO Niveau 1, Flucht- und Rettungswegpläne mit Feuerwehrplan, Nachführung Eingabeunterlagen

        Stufe 5:

        - Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 9

        - Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 9

        - Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 9

        - Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der Leistungsphase 9

        Darüber hinaus sind im Bereich der Bauphysik in der jeweiligen Stufe die folgenden Leistungen zu erbringen:

        Nachweis sommerlicher Wärmeschutz u. GEG, Bauteilkatalog, Beratung zu Abdichtungen, Beratung u. Unterlagen zu Förderanträgen, Schallschutznachweis gegen Außenlärm nach DIN 4109, Schnittstellen Bühne/Saal mit mobiler Trennwand, Foyer, Ortschaftsverwaltung, Saal u. Bühne mit Nebenraum.

        Ferner die folgenden Leistungen:

        - Vorbereitung, Ausarbeitung und Stellung der Förderanträge sowie Abwicklung und Dokumentations

        - Behördenabstimmungen

        die folgenden Generalplanerleistungen:

        - Koordination aller Teilleistungen des Projektes

        - Koordination aller externen Beteiligten (z.B. Stadtwerke, Breitband, Telekommunikation)

        - erforderlichenfalls Sicherheits- und Gesundheitskoordination

        - Termin, Kosten und Ergebniskontrolle in Bezug auf die Einzelleistungen und die Gesamtleistungen

        - regelmäßige Berichterstattung an den Auftraggeber in Textform über Termin-, Kosten- und Ergebnisentwicklung

        - vollständige Dokumentation

        - Öffentlichkeitsarbeit (Bürgerinformation über Bauablauf durch Handzettel, Pressemeldungen etc.)

        in Abhängigkeit der beauftragten Stufe.

        Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller Stufen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Lösungsansatz / Weighting: 10
        Quality criterion - Name: Projektteam und Projektorganisation / Weighting: 20
        Quality criterion - Name: Vorgehensweise zur Projektabwicklung und Optimierung / Weighting: 20
        Quality criterion - Name: Präsenz vor Ort / Weighting: 10
        Quality criterion - Name: Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement / Weighting: 10
        Price - Weighting: 30
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-09-29
        End: 2026-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
        Envisaged number of candidates: 3
        Objective criteria for choosing the limited number of candidates:

        Die Auswahl der drei Teilnehmer, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl, bei Gleichstand entscheidet das Los.

        Technische und berufliche Eignung, max. 60 Punkte

        Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ / „Ingenieur“ in

        den letzten drei Jahren über alle Planungsdisziplinen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

        Bis einschließlich 5 Personen = 0 Punkte

        Ab 6 Personen = 10 Punkte

        Ab 8 Personen = 20 Punkte

        Ab 10 Personen = 30 Punkte

        Angabe des übergeordneten Projektleiters sowie der Projektleiter innerhalb der einzelnen Planungsdisziplinen (Name, Berufsbezeichnung) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.

        Keine / unvollständige Angabe = 0 Punkte

        Angabe übergeordneter Projektleiter = 15 Punkte

        Vollständige Angabe aller Projektleiter = 30 Punkte

        Fachliche Eignung, Referenzen, max. 240 Punkte

        Vorlage einer Referenzliste über vier früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet / vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:

        Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)

        Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber

        Mindestanforderungen:

        - (General-)Planungsleistungen bei einem Neubau-, Umbau- oder Sanierungsprojekt für Objektplanung, Planung der Technischen Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung.

        - Erbrachte Leistungen:

        - Objektplanung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

        - Technische Gebäudeausrüstung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

        - Tragwerksplanung: innerhalb der LPH 2-6 min. 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

        - Mindesthonorarzonen:

        - Objektplanung: IV oder höher.

        - Technische Gebäudeausrüstung: II oder höher.

        - Tragwerksplanung: III oder höher.

        - Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023.

        - Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 2,00 Mio. € netto.

        - Angabe Auftraggeber (öffentlich).

        Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400

        - Ab 2,00 Mio. € netto = 4 Punkte

        - Ab 2,50 Mio. € netto = 8 Punkte

        - Ab 3,00 Mio. € netto = 12 Punkte

        - Ab 3,50 Mio. € netto = 16 Punkte

        - Ab 4,00 Mio. € netto = 20 Punkte

        Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

        - Innerhalb der letzten 10 Jahre = 5 Punkte

        - Innerhalb der letzten 7 Jahre = 10 Punkte

        - Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte

        - Innerhalb der letzten 3 Jahre = 20 Punkte

        Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)

        Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein

        Mindestanforderungen:

        - (General-)Planungsleistungen bei einem Neubau-, Umbau- oder Sanierungsprojekt für Objektplanung, Planung der Technischen Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung.

        - Erbrachte Leistungen:

        - Objektplanung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

        - Technische Gebäudeausrüstung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

        - Tragwerksplanung: innerhalb der LPH 2-6 min. 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.

        - Mindesthonorarzonen:

        - Objektplanung: IV oder höher.

        - Technische Gebäudeausrüstung: II oder höher.

        - Tragwerksplanung: III oder höher.

        - Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023.

        - Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 2,00 Mio. € netto.

        - Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).

        Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400

        - Ab 2,00 Mio. € netto = 4 Punkte

        - Ab 2,50 Mio. € netto = 8 Punkte

        - Ab 3,00 Mio. € netto = 12 Punkte

        - Ab 3,50 Mio. € netto = 16 Punkte

        - Ab 4,00 Mio. € netto = 20 Punkte

        Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme

        - Innerhalb der letzten 10 Jahre = 5 Punkte

        - Innerhalb der letzten 7 Jahre = 10 Punkte

        - Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte

        - Innerhalb der letzten 3 Jahre = 20 Punkte

        Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)

        Ausgezeichnetes realisiertes Projekt

        Mindestanforderungen:

        - Allgemeines Projekt welches mit einem Architekturpreis (z.B. Auszeichnungen des BDA oder „Beispielhaftes Bauen) oder einem Wettbewerbserfolg (1. – 3. Platz) ausgezeichnet wurde (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #4 möglich).

        - Zeitraum der Realisierung nach 31.05.2013, vor 31.05.2023.

        Art der Auszeichnung:

        - Architekturpreis = 45 Punkte

        - Wettbewerbserfolg = 20 Punkte

        Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt)

        Erfahrung mit Fördermitteln

        Mindestanforderungen:

        - Allgemeines Projekt in welchem erfolgreich Fördermittel beantragt wurden (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #3 möglich).

        - Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023.

        Die Referenzprojekte #1 und #2 sind vom Generalplaner oder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.

        Die Referenzprojekte #3 und #4 sind vom Generalplaner oder, im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft, vom Objektplaner nachzuweisen.

        Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen.

        Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.

        Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.

        Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen

      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        - Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architekten oder Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.

        - Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.

        - Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.

      2. Economic and financial standing:
        Selection criteria as stated in the procurement documents
      3. Technical and professional ability:
        Selection criteria as stated in the procurement documents
      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Reference to the relevant law, regulation or administrative provision:

        Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten oder Ingenieure erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:

        Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -

        gewährleistet ist.

        Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Competitive procedure with negotiation
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-06-12
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
      Date: 2023-06-27
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-11-30
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic invoicing will be accepted
    3. Additional information

      (1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern abgesehen von der im Zuge der Angebotsabgabe einzureichenden Lösungsskizze gemäß Vergabeunterlagen die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      (2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle per Post oder Mail bzw. über die eVergabePlattform zu richten.

      (3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.

      (4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

      (5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

      (6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.

      (7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.

      (8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:

      Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).

      (9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

      - Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV

      - Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4)

      (10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

      - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB

      - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)

      - Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)

      - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        Germany
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

        Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

        zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber

        gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        (1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche

        Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

        gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

        Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der

        Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

        mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

        Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den

        Zuschlag erhalten soll, umfassen.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

        Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

        zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber

        gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        (1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche

        Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

        gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

        Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der

        Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

        mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

        Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

        Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

        Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

        Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den

        Zuschlag erhalten soll, umfassen.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-05-12

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