Metalworking (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41926627) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Kusterdingen Номер конкурса: 41926627 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Schlosserarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Schlosserarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Feuerwehrhauses in Kusterdingen inkl. Übungsturm. Der Neubau soll in Massivbauweise, als Effizienzgebäude 40, erfolgen.
Grobangaben zum Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten:
- ca. 25m div. Treppenhandläufe aus Edelstahl inkl. Befestigung
- ca. 7m Treppengeländer als Stabgeländer
- 1 St Treppenanlage Übungstum inkl. 3 Balkonen inkl. Absturzsicherungen
- ca. 6m2 Fassadenelement Übungsturm
siehe Ausschreibungsunterlagen (KEV179)
siehe Ausschreibungsunterlagen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.