Glazing work (Германия - Тендер #41925988) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Kusterdingen Номер конкурса: 41925988 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Metallverglasungsarbeiten
Reference number: n.def.Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Metallverglasungsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Feuerwehrhauses in Kusterdingen inkl. Übungsturm. Der Neubau soll in Massivbauweise, als Effizienzgebäude 40, erfolgen.
Grobangaben zum Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten:
- ca. 36m2 Pfosten-Riegel-Fassaden in Aluminium
- ca. 18 St Elementfenster in diversen Größen in Aluminium
- ca. 5 St Einzeltürelemente in Aluminium als Aussentürelmente
- ca. 90m2 textiler Sonnenschutz motorisch betrieben
- ca. 7 St Einzeltürelemente / Festverglaungen als Innenelemente teilweise mit Branschutzanforderungen in Aluminium
siehe Ausschreibungsunterlagen (KEV179)
siehe Ausschreibungsunterlagen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.