Engineering design services (Германия - Тендер #41925929) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau Номер конкурса: 41925929 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Marienberg: Engineering design services
2023/S 095-292646
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz_NTV 15
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
09123 Chemnitz - Harthau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.103307052
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
Section VI: Complementary information
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Section VII: Modifications to the contract/concession
09123 Chemnitz- Harthau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
Inhalt des 14. Nachtragsangebotes ist die Honorarfortschreibung der örtlichen Bauüberwachung aufgrund der tatsächlichen Bauzeiten für die Maßnahmenbereiche VGE 3.2 und VGE 3.3 der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau. Für den Maßnahmenbereich VGE 3.2 wurde gemäß der Nachtragsvereinbarungen Nr. 10 vom 15.06./18.06.2021 und Nr. 13 vom 07.03./09.03.2022 für die Leistungen der öBÜ ei-ne Bauzeit bis voraussichtlich Ende 05/2022 vereinbart. Wegen zusätzlich geforderter Leistungen des Fischereisachverständigen im Gewässer und den Forderungen aus der Bauwerksprüfung zur dringenden Überarbeitung der nicht dem Arbeitsschutz entspre-chenden Geländerausführung, war die Bauzeitverlängerung bis Ende 07/2022 erforderlich. Die Leistungen der öBÜ sind für diesen zusätzlichen Zeitraum von 2 Monaten erforderlich.
In der 11. Nachtragsvereinbarung vom 23.06./28.06.2021wurden für den Maßnahmenbereich VGE 3.3 auch die Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung vertraglich vereinbart.
Die reguläre Bauzeit des Maßnahmenbereiches VGE 3.3 wurde aufgrund der geforderten Einhaltung der Ruhe- und Brutphase des Eisvogels bis 09/2023 festgelegt, vorausgesetzt es wird durch die ökologische Baubegleitung ein Brutverhalten festgestellt.
Da die Beobachtungen zum Brutverhalten des Eisvogels kontinuierlich über die gesamte Bauzeit erfolgen, müssen die Ergebnisse jeweils auf das aktuelle Verhalten bzw. die Beobachtungen angepasst werden. Da sich aus diesen Beobachtungen eine Unterbrechung der Bautätigkeit und damit die Änderung der Bauzeit ergeben können, wurde das IB Schulze & Rank vorerst nur bis 12/2022 mit den Leistungen zur öBÜ beauftragt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird aufgrund des Bautenstandes eingeschätzt, dass bis Ende 06/2023 mit der weiteren Bautätigkeit zu rechnen ist.
Die Leistungen der öBÜ sind für diese Zeit erforderlich und es kommt dadurch zu einer tatsächlichen Erhöhung der Bauzeit um 6 Monate. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis der Tätigkeit anhand der Baustellenprotokolle.
Die im 15. Nachtrag enthaltenen Leistungen sind im Ingenieurvertrag nicht für den angebotenen Zeitraum berücksichtigt, da diese zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Die Nachforderung ist damit gerechtfertigt.
Die Überprüfung der Honorarfortschreibung des Nachtragsangebotes für die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erfolgte auf der Grundlage des bestehenden Ingenieurvertrages. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die für die fachgerechte Ausführung der Gesamtbaumaßnahme und für die Zielerreichung „Hochwasserschutz“ erforderlich sind. Die Leistungen sind aus haftungsrechtlichen Gründen keinen Dritten übertragbar.Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr.1, Nr. 2a, b, Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1.