Metalworking (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925893) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH Номер конкурса: 41925893 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Berlin: Metallbauarbeiten
2023/S 095-294030
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren - NT10 Ausführungsänderung der Festverglasung
Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rohrrahmentüren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Los 12.2 Rohrrahmentüren - hier: NT10 Ausführungsänderung der Festverglasung
Mit Beauftragung des Hauptauftrages wurde die Festverglasung im Haupttreppenhaus Ebene 6z beauftragt. Bei der Planung durch den AN wurde festgestellt, dass die zulässigen Verglasungen für Absturzsicherungen nicht in diesen Dimensionen und in der nun vorhandenen Einbausituation verwendbar sind bzw. dass im Land Berlin diese Verglasung keine Zulassung hat und somit durch den AN nicht realisierbar ist.
Bei den Leistungen handelt es sich zum Teil um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistungen innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.