Toxic waste disposal services except radioactive waste and contaminated soil (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925630) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland Номер конкурса: 41925630 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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AWB Landkreis Emsland Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: AWB 04/23Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung, Abholung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen und gewerblichen Kleinmengen aus dem Landkreis Emsland.
- Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen
- Abholung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen und gewerblichen Kleinmengen aus dem Sonderabfallzwischenlager auf der Deponie Wesuwe
- Behältergestellung für die Lagerung auf den Annahmestellen Venneberg, Dörpen, Flechum und dem Sonderabfallzwischenlager Wesuwe
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2028, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der maximale Verlängerungszeitraum beträgt 2 Jahre.
Fragen müssen spätestens bis zum 14.06.2023, eingegangen sein, sonst ist eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist nicht mehr sichergestellt.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen ganz oder teilweise durchführen sollen, beizufügen:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022
WL2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022. Als ähnliche Leistung gilt die Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Mobile Sammlung:
Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Leistungsverzeichnis.
BL 2 Qualitätssicherung Behandlung:
Für die Zielanlage (Zwischenlager) und für die erste Entsorgungsanlage mit Ausnahme von Hausmüllverbrennungsanlagen: Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln", "Beseitigen" oder "Lagern" soweit zutreffend, alle dafür vorgesehenen Abfallarten.
Bei ausländischen Unternehmen bzw. Entsorgungsanlagen ist jeweils eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz) für die Tätigkeit Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen mit Angaben von Auftraggeber (Ansprechpartner und Kontaktdaten), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Fragen müssen spätestens bis zum 14.06.2023, eingegangen sein, sonst ist eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist nicht mehr sichergestellt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.