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Toxic waste disposal services except radioactive waste and contaminated soil (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925630)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Номер конкурса: 41925630
Дата публикации: 17-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230616 11:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
      Ordeniederung 1
      Meppen
      49716
      Germany
      Telefon: +49 59315996-50
      E-Mail: serina.hofschlag@awb-emsland.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6JSY/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6JSY

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Eigenbetrieb
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        AWB Landkreis Emsland Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen

        Referenznummer der Bekanntmachung: AWB 04/23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90523000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung, Abholung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen und gewerblichen Kleinmengen aus dem Landkreis Emsland.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90520000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        - Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen

        - Abholung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen und gewerblichen Kleinmengen aus dem Sonderabfallzwischenlager auf der Deponie Wesuwe

        - Behältergestellung für die Lagerung auf den Annahmestellen Venneberg, Dörpen, Flechum und dem Sonderabfallzwischenlager Wesuwe

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2028, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der maximale Verlängerungszeitraum beträgt 2 Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Fragen müssen spätestens bis zum 14.06.2023, eingegangen sein, sonst ist eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist nicht mehr sichergestellt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen ganz oder teilweise durchführen sollen, beizufügen:

        BB1 Unternehmensbeschreibung

        Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.

        BB2 Registereintrag

        Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.

        WL1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022

        WL2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022. Als ähnliche Leistung gilt die Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.

        BL 1 Qualitätssicherung Mobile Sammlung:

        Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und "Befördern" für die Abfallschlüssel gemäß Leistungsverzeichnis.

        BL 2 Qualitätssicherung Behandlung:

        Für die Zielanlage (Zwischenlager) und für die erste Entsorgungsanlage mit Ausnahme von Hausmüllverbrennungsanlagen: Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln", "Beseitigen" oder "Lagern" soweit zutreffend, alle dafür vorgesehenen Abfallarten.

        Bei ausländischen Unternehmen bzw. Entsorgungsanlagen ist jeweils eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.

        BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz) für die Tätigkeit Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen mit Angaben von Auftraggeber (Ansprechpartner und Kontaktdaten), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

        2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-16
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-16
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Fragen müssen spätestens bis zum 14.06.2023, eingegangen sein, sonst ist eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist nicht mehr sichergestellt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 413115-1334
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 413115-2943
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-12

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