Structural shell work (Германия - Тендер #41925484) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Staufen Номер конкурса: 41925484 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Neubau Faustforum Staufen (Bürgerhaus und Mediathek): Tiefbau- und Rohbauarbeiten
Reference number: 013.0Tiefbau- und Rohbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- ca. 4.800 m³ Aushub
- ca. 550 lfm Grundleitungen
- ca. 750 m³ Fundamentbeton
- ca. 670 m³ STB-Bodenplatten gegen Grund
- ca. 90 m³ STB-Kellerwände
- ca. 1.200 m³ STB-Wände-Stützen
- ca. 950 m³ STB-Decken
- ca. 100 m² KS-Mauerwerk
- ca. 2.750 m² Perimeterdämmung
- ca. 510 to Baustahl
- 5 Stk STB-Fertigteiltreppen 2-läufig
- 2 Stk STB-Fertigteiltreppen 1-läufig
Elektronische Angebotsöffnung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.