Furniture (incl. office furniture), furnishings, domestic appliances (excl. lighting) and cleaning products (Германия - Тендер #41925331) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wohnbau Mainz GmbH Номер конкурса: 41925331 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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CCLIV-1-2023-WEG-Isaac-Fulda-Allee-Erstausstattung
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 1 betrifft Etagenbetten
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 2 betrifft Metallspinde
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 3 betrifft Tische und Stühle
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 4 betrifft Waschmaschinen
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 5 betrifft Kondenstrockner
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 6 betrifft Herde und Dunstabzugshauben
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 7 betrifft Kühl- / Gefrierkombinationen
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Isaac-Fulda-Allee 3 in 55124 Mainz
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Lieferleistung für die Bestückung einer neu zu errichteten Flüchtlingsunterkunft für 490 Personen
Zu der Bestückung zählen diverse Ausrüstungsgegenstände (Möbel und weiße Ware)
LOS 8 betrifft Edelstahlspülen
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Wohnbau Mainz GmbH, Hauptverwaltung
Information about authorised persons and opening procedure:Mitarbeiter der Vergabestelle der Wohnbau Mainz GmbH
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Vergabekammer Rheinland-Pfalz