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Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925265)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Номер конкурса: 41925265
Дата публикации: 17-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230612 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
      An der L 117
      Ochtendung
      56299
      Germany
      E-Mail: v.klumb@mmv-recht.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM6JGJ/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEM6JGJ

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Restmüllentsorgung 2023

        Referenznummer der Bekanntmachung: AZV-1/23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90500000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel ab 01.08.2023

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90510000, 90512000, 90513000, 90513100, 90513200, 90513300
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel An der L 117 56299 Ochtendung

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Übernahme und Entsorgung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in einem

        Umfang von 7.000 Mg +/- 20% pro Jahr. Die vertragsgegenständlichen Abfälle sind auf dem Gelände des

        Auftragsgebers in Ochtendung zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Näheres

        ergibt sich aus den Vergabeunterlagen

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Der Auftraggeber kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal spätestens 3 Monate vor Laufzeitende jeweils um ein Jahr verlängern.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands

        ersatzweise Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs.

        1 VgV. Dasjenige Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf Verlangen der Vergabestelle einen aktuellen Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie vorzulegen, der

        nicht längerals 6 Monate vor dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung ausgestellt worden ist. Bieter

        außerhalb Deutschlands können ersatzweise Nachweise gemäß § 44 Abs. 1 VgV vorlegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Allgemeiner Jahresumsatz:

        - Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).

        Spezifischer Jahresumsatz:

        - Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in dem vom

        Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich

        Haftpflichtversicherung

        Der Bieter muss im Auftragsfall über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden

        Deckungssummen (2-fach maximiert) verfügen:

        - für Personenschäden EUR 2,5 Mio.,

        - für Sachschäden EUR 1 Mio.

        Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen

        - Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für

        die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie

        Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und

        über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden

        durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen

        Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.

        Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten

        vorgelegt werden müssen.

        - Sofern ein Bieter in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung keine Angaben zur elektronischen

        Abrufbarkeit gemacht hat, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

        Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der

        Angebotsabgabe vorliegt.

        Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste

        abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine

        vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr

        eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des

        Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden

        Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.

        - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in

        angemessener Qualität ausführen zu können. Dies wird anhand von unternehmensbezogenen Referenzen

        über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen durch Eigenerklärung in der Einheitlichen

        Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen. Der Referenznachweis hat mindestens dabei Auftraggeber, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), den Ausführungszeitraum und eine

        Beschreibung der erbrachten Leistung zu beinhalten.

        Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:

        - die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein vergleichbares

        Volumen (mindestens 50 % der Tonnage der vorliegend ausgeschriebenen Mengen) aufweisen,

        - über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und

        - aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die

        entsprechende Tonnage zu ermitteln.

        Zum Nachweis der ausreichenden personellen und technischen Mittel haben die Bieter folgendes anzugeben

        bzw. vorzulegen:

        - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl,

        - Erklärung/en zur Kapazitäts- oder Anlagenverfügbarkeit (Formular in den Vergabeunterlagen)

        - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (Formular in den Vergabeunterlagen)

        - Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die

        ausgeschriebene Abfallart oder

        - Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer

        nach EN 45000 zertifizierten Stelle

        Das Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat folgende Nachweise vorzulegen:

        - Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder

        einen gleichwertigen Nachweis oder einen branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO

        9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder

        einen gleichwertigen Nachweis oder einen branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO

        9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-12
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-07-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-12
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6JGJ

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131162234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131162234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.

        Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist

        jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung

        in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

        entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

        erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

        zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

        Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen

        Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der

        Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis

        zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

        Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.

        Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist

        jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung

        in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

        ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

        entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

        bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

        erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

        zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

        Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen

        Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der

        Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis

        zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

        Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.

        Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131162234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 613116-2113
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-12

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