Heating, ventilation and air-conditioning installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925220) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH Номер конкурса: 41925220 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Deutschland-Berlin: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
2023/S 095-294382
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 26 Lüftung - NT 10 Änderung Lüftung, Vermörtelung, Steuerung Brandschutzklappen
Tower Los 26 Lüftung
Flughafen Berlin Tempelhof
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und
erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sind
Räume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lüftung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Änderung des Materials der Lüftungskanäle; Mengenmehrung Vermörtelung Brandschutzklappen; Veränderung der Brandschutzklappensteuerung
Änderung der Lüftungsinstallation der Kanäle in Promat statt Blech
Vermörtelung zusätzlicher 9 Brandschutzklappen
Änderung Brandschutzklappensteuerung
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Installationsschacht der Liftüberfahrt von Ebene +6 bis Ebene +7 lässt sich die Installation der Lüftungskanäle nicht wie geplant mit Blechkanälen und einer Brandschutzummantelung durchführen, stattdessen wurde nun eine Ausführung der Kanäle in Promat erforderlich. Durch die Erweiterung der Ausführungsplanung kommen ferner zusätzliche 9 Brandschutzklappen zum Vermörteln hinzu und die Brandschutzklappensteuerung/Rauchschutzsteuerung wurde vereinfacht und auf die zusätzlichen Bauteile erweitert. Der Nachtrag bezieht sich auf nicht abkoppelbare zusätzliche Leistungen, innerhalb der Leistung des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden muss. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar. Insgesamt ergibt sich eine Auftragswertminderung von -5251.74 EUR netto.