Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41925069) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsklinikum Tübingen Номер конкурса: 41925069 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein VMware Enterprise License Agreement
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-015Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Eintritt in ein VMware Enterprise License Agreement
Universitätsklinikum Tübingen Geissweg 11 72076 Tübingen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines geeigneten Auftragnehmers bzw. Vertragspartners für den Bezug von Produkten aus dem Portfolio des Herstellers "VMware" sowie der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Beitritt in das so genannte "VMware Enterprise Licence Agreement (ELA)". Die Rahmenvereinbarung soll für eine Dauer von drei Jahren geschlossen werden.
Außerdem müssen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Verfahrens zwei Mitarbeiter benannt werden diefolgende Anforderungen erfüllen:
- Eine Kontaktperson als direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber,
- Eine Kontaktperson in beratender Funktion, die über eine VMware Zertifizierung (z. B. VMware SalesProfessional oder VMware Solution Competency) verfügt.
Der Auftraggeber muss eine Supportverlängerung um ein weiteres Jahr nach Ende der Grundlaufzeit von 36 Monaten ziehen können (Perpetual Stated Out Year Renewal bzw. SOYR).
Nachkaufoption für weitere HPP Credits (TrueUp).
A2.1 Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug), nicht älter als 12 Monate
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.000.000 EUR je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu A3.1 - Mindestanforderung: Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden min. 2.000.000 EUR je Schadensereignis
zu A3.2 - Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
zu A3.3 - Mindestanforderung: Eine mindestens "gute" Bonität bzw. muss hieraus abzuleiten sein.
Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als VMware Solution Provider mit Level Enterprise oder höher für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1)
Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von VMware Produkten und Services über den Eintritt in das "VMware Enterprise Licence Agreement (ELA)" mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergange-nen zwei Jahren. (A4.2)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als VMware Solution Provider mit Level Enterprise oder höher für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller (A4.1)
Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von VMware Produkten und Services über den Eintritt in das "VMware Enterprise Licence Agreement (ELA)" mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergange-nen zwei Jahren. (A4.2)
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfol-gend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ-lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Gegenstand der Sanktionen ist ein seit dem 09.April 2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewer-ber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe seines Angebots die als Anlage 02 beigefügte Eigener-klärung Russland Sanktionen-VO-2022-833 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterschrieben, einreichen.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYWT1AJTXQ