Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #41924713) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 41924713 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Ingenieurleistungen der techn. Ausrüstung gem. Paragraph 53 ff. HOAI, LPH 8-9
Reference number: H60b134023Ingenieurleistungen der techn. Ausrüstung gem. Paragraph 53 ff. HOAI, der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 mit den LPH 8-9 für den Neubau eines Gymnasiums und einer Grundschule mit HfK an der Friederike-Nadig-Allee. 40 (ehemals Bayern Kaserne)
Friederike-Hadig-Allee 40 80939 München-Freimann
Neubau eines Schulstandortes (Standort Süd), bestehend aus:
* sechszügigem Gymnasium mit Dreifachsporthalle und Schulschwimmbad,
* fünfzügiger Grundschule mit Zweifachsporthalle
* Versammlungsstätte,
* gemeinsame Tiefgarage,
* Sportfreiflächen
Haus für Kinder mit 3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen
Die Baumaßnahme umfasst voraussichtlich folgende Flächen:
Gymnasium: ca. 9 000 m2 BGF.
Grundschule ca. 3.500 m2 BGF.
Fördertechnik: 2 Aufzüge, 1 x mit 7 Haltestellen, 1 x mit 3 Haltestellen und
3 Aufzüge mit je 3 Haltestellen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 9
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Elektrotechnik. oder gleichwertig zu erbringen.
–-
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von mindestens einer Referenz vergleichbarer Leistungen des Bieters aus dem Referenzzeitraum 2014 - Ende der Angebotsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden. Die Referenz muß folgende Mindestkriterien erfüllen:
1.) Leistungsphase 8 gem. §§ 53 ff. HOAI selbstständig im Referenzzeitraum erbracht
2.) Leistungserbringung für die Anlagengruppen 4 und 5
3.) Anrechenbare Kosten (Netto) für die Anlagengruppe 4
4.) Anrechenbare Kosten (Netto) für die Anlagengruppe 5
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenz 1:
5.) Planung und Objektüberwachung einer BMA und/oder einer Sicherheitsbeleuchtung
6.) Planung von EDV-Konzepten (WAN/LAN/WLAN)
7.) Projekt mit Versammlungsstätte
8.) Fördertechnik
9.) Ausrüstung einer Sport- und/ oder Schwimmhalle
10.) Lernhauskonzept
11.) Tiefgarage
12.) Planung einer PV-Anlage
Die Referenz ist in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen
–-
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Vorlage von mindestens einer Referenz, die alle die unter Ziff. III.1.3 genannten Mindestkriterien erfüllen muß. Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren ausgeschlossen.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
- Das Büro Burnickl Ingenieure hat mit Beschluß vom 27.4.2023 Insolvenz angemeldet
- Drohender Terminverzug im laufenden Verfahren
- Infolgedessen steigende Kosten, da Folgegewerke in der Terminschiene eingetaktet sind
- Termingerechte Übergabe an Nutzer sowie Fertigstellung und Inbetriebnahme in Gefahr
- Erheblicher Schaden für die Landeshauptstadt München aufgrund drohenden Stillstandes
auf der Baustelle
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht