Building construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924541) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Zentrale Vergabe und Vertragswesen Bad Nauheim Номер конкурса: 41924541 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Bad Nauheim: Bauleistungen im Hochbau
2023/S 095-293591
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
A.6000.223364, TU-Darmstadt; 3209 Neubau Institutsgebäude Mathematik
Neubau eines Institutsgebäudes für den Fachbereich Mathematik der Technischen Universität Darmstadt am Standort Lichtwiese.
BGF: ca. 12.000 m2
BRI: ca. 50.900 m3, 5 oberirdische Vollgeschosse
Es werden mehrere einzelne Ausschreibungen nach Fachlosen durchgeführt, Näheres ist den einzelnen Bekanntmachungen für die jeweiligen Fachlose zu entnehmen.
Wesentliche Fachlose sind: Dachabdichtungsarbeiten, Fassadenbau, Ausbaugewerke, Gewerke der Technischen Gebäudeausstattung, Außenanlagen
Es wird eine Vergabe nach Fachlosen durchgeführt. Näheres zum Inhalt der Fachlose siehe die einzelnen separaten Bekanntmachungen
Es werden mehrere einzelne Ausschreibungen nach Fachlosen durchgeführt. Näheres ist den einzelnen Bekanntmachungen für die jeweiligen Fachlose zu entnehmen.
Wesentliche Fachlose werden sein:
Dach, Fassadenbau, Schlosserarbeiten, Ausbaugewerke, Gewerke der Technischen
Gebäudeausstattung, Außenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden mehrere einzelne Ausschreibungen nach Fachlosen
durchgeführt. Näheres ist den einzelnen Bekanntmachungen
für die jeweiligen Fachlose zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1)
Es handelt sich um eine Wiederholungsbekanntmachung zu 2021/S 206-534826 vom 22.10.2021.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.