Landscape architectural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924387) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Freie Hansestadt Bremen vertreten durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Номер конкурса: 41924387 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Bremen: Landschaftsgestaltung
2023/S 095-293996
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen, Eventmanagement und Verkehrsplanung "Domshof 2025+"
Der Domshof ist der größte Platz in der Innenstadt von Bremen und hat eine herausragende Bedeutung inm Gefüge der historischen Altstadt. Er wird gerahmt von zum Teil historisch bedeutungsvollen Gebäuden wie dem dom und dem Rathaus sowie mehreren Bank- und Versicherungsgeäbuden mit integrierter Gastronomie und Läden. Derr Domshof soll hinsichtlich der unterschiedlichen Potentiale, Anforderungen und gestalterische QUalität neu programmiert und ein verbindendes Narrativ entwickelt werden. Ziel ist ein Freiraumkonzept für den Domshof, mit dem die verschiedenen Angebot eund Zeiten der Nutzung in Einklang gebracht werden mit freiraumplanerischen Gestaltungs- und Aufenthaltsqualitäten. Ergänzend sind die Themen Barrierefreiheit und Klimmaanpassung zu bearbeiten. Ein Multicodierung von Fläcchen ist Bestandteil der Aufgabe.
Für neue oberirdische Einbauten (z.B. ein permanenter Genusspavillon), die Erschließung des Fahrradparkhauses, Möblierungen, Beleuchtung und Aufenthaltsräumen wird ein einheitlcihes architektornisches Bild und die gestalterische Einbindung in den Freiraum erwartet.
Eine strategische Konzeption für die Nutzung des Platzes durch unterschiedliche Angebote / Events wie den Wochenmarkt, Kutlruveranstaltungen und Gastronomie in den unterschiedlichen Rhythmen von Tages-, Wochen- und Jahreszeiten ist erforderlich, ebenso eine abgestufte Konzeptron für die folgenden Jahre.
Der Realisierungsteil umfasst den Domshof in einer Ausdehnung von 8.400qm, der Ideenteil die Übergangsbereiche zu benachbarten Plätzen in einer Ausdehnung von 4.500qm.
Ziel ist es, mit einem Planungsteam aus Landschaftsarchitektur, Architektur, Eventmanagement und Verkehrsplanerischer Beratung Lösungen zu finden, die in den darauffolgenden Jahren in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterentwickelt und umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stimmigkeit und Tragfähigkeit der konzeptionellen Idee für den Domshof
Funktionalität, Plausibilität und Originalität der Programmierung des Platzes (zwi-schen Aufenthaltsqualität, Nutzungsoffenheit und funktionalen Anforderungen im Sinne einer Multicodierung)
Gestalterische Qualität des Gesamtkonzeptes im Kontext des Gesamtbildes sowie der angrenzenden Stadträume
Gestalterische Qualität und Ensemblewirkung von Ein-, Auf- und Überbauten sowie Möblierung im Gesamtkonzept
Qualitätsvolle Erfüllung der funktionalen Anforderungen („Genusspavillon“, Bühne, Zugänge zum Fahrradparkhaus, Organisation von Wochenmarkt, Events)
Qualität der Organisation von Rad- und Fußverkehr und Aufenthaltsbereichen, Um-setzung von Barrierefreiheit
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, insbesondere Klimaresilienz Berücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit und des Denkmalschutzes
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.