Joinery work (Германия - Тендер #41924143) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Номер конкурса: 41924143 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Feuerwehr/Wasserwerk, Innentüren und Schreinerarbeiten
Reference number: 25-2023_BKDie Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut.
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Sankt Franziskus Weg 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Kurzbeschreibung / Massen:
Ausführung von Innentüren aus Holz und Metall sowie Fensterbänke, Wand-Schrammborde, Rollladen und Türbeschilderungen.
- 73 Stk. Innentüren als Holz- oder Metalltüren, davon 4 Stk. als doppelflügelige Türen
- 20 lfm Schrammborde an den Wänden
- 50 Stk. Fensterbänke unterschiedlicher Länge
- 44 Stk. Blendschutz in Form eines Rollos
- 70 Stk. Türbeschilderungen
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 235 Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Formular 233 Nachunternehmerleistung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zu den ausgeführten Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Berufs-und Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 für Sach-und 5.000.000 EUR für Personenschäden per Schadensfall (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Formblatt 248 Holzprodukte (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt 221 Preisermittlung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind zur Teilnahme an der Submission nicht zugelassen. Nach der Submission wird allen Bietern kurzfristig und unaufgefordert das ungeprüfte Submissionsergebnis elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bieter sind zur Teilnahme an der Submission nicht zugelassen. Nach der Submission wird allen Bietern kurzfristig und unaufgefordert das ungeprüfte Submissionsergebnis elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Vergabekammer Rheinland-c/o Bezirksregierung Köln