Software programming and consultancy services (Германия - Тендер #41924123) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, handelnd für die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) antragsberechtigten Krankenhausträgergesellschaften des Asklepios-Konzerns Номер конкурса: 41924123 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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GitLab Installation und Managed Services für Klinikträger der Asklepios-Konzerngruppe
Reference number: POT-01-ASK-003-07Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen des Softwarepaketes GitLab inkl. Implementierungs- und optionaler Wartungsdienstleistungen für die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) antragsberechtigten Krankenhausträgergesellschaften des Asklepios-Konzerns.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) antragsberechtigten Krankenhausträgergesellschaften des Asklepios-Konzerns beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen des Softwarepaketes GitLab inkl. Implementierungs- und optionaler Wartungsdienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung wird als EVB-IT Systemvertrag mit einem Rahmenvereinbarungspartner für drei Jahre abgeschlossen.
Die Leistungserbringung erfolgt nicht in direkter Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Die Asklepios-IT, bestehend aus den Gesellschaften: Asklepios Service IT GmbH, Debusweg 3, 61462 Königstein/Ts. und Asklepios IT-Services Hamburg GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 1, 22763 Hamburg, IT-Dienstleister für die Auftraggeber, ist von den Auftraggebern mit der zentralen Durchführung der Vertragsleistungen beauftragt und nimmt die Leistung für die Auftraggeber entgegen.
Wartungsdienstleistungen / Managed Services und Beratung: Pflege und Support inkl. Beratung für die Gitlab Software inkl. Lizenzen ab dem 2. Jahr nach Ablauf des Inbetriebsnahmejahres
- bitte das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (ASK_03) verwenden,
- Eigenerklärung zum Handelsregister
1. Eigenerklärung zum Umsatz für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (Eignungsformblatt (ASK_03)).
2. Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Eignungsformblatt (ASK_03)). Vor der Zuschlagserteilung ist der Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherung zu erbringen.
Minimum level(s) of standards possibly required:1. Geforderter Mindestgesamtumsatz der drei vergangenen Geschäftsjahre: 100.000 € (netto)/Jahr.
2. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckungssumme je Versicherungsfall i.H.v. 5.000.000,00 Euro für alle Schäden besitzen, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt oder die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
Es sind Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben (Eignungsformblatt (ASK_03)). Vergleichbar sind Referenzen über die Lieferung von Softwarelizenzen für GitLab inkl. Implementierungs- und Wartungsleistungen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte über in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Leistungen angegeben werden.
- bitte das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (ASK_03) verwenden -
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 9 GWB vorliegen;
c) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen;
d) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen;
e) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen;
f) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen;
g) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.
Sofern Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen worden sind, sind diese auf einer gesonderten Anlage anzugeben.
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB. Sie werden nur durch Zuwendungsbescheide zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet. Damit sind nach Auffassung der Auftraggeber die Vergabekammern nicht zur Nachprüfung der Vergabe zuständig. Die bayerischen Zuwendungsbescheide verpflichten die bayerischen Auftraggeber jedoch dazu, bei allen Aufträgen die Möglichkeit des Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 155 ff. GWB zu geben. Aus diesem Grund wird unter VI.4.1) eine Vergabekammer angegeben; im Fall eines Nachprüfungsantrags wird diese zu entscheiden haben, ob sie sich für zuständig ansieht. Zudem haben die bayerischen Auftraggeber ihren Sitz zum Teil im Zuständigkeitsbereich der Vergabekammer Nordbayern und zum Teil im Zuständigkeitsbereich der Vergabekammer Südbayern. Da der Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich der Vergabekammer Südbayern liegt, wird diese analog § 1 Abs. 3 Nr. 4 BayNpV als Nachprüfungsinstanz benannt.
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB. Sie werden nur durch Zuwendungsbescheide zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet. Damit sind nach Auffassung der Auftraggeber die Vergabekammern nicht zur Nachprüfung der Vergabe zuständig. Die bayerischen Zuwendungsbescheide verpflichten die bayerischen Auftraggeber jedoch dazu, bei allen Aufträgen die Möglichkeit des Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 155 ff. GWB zu geben. Aus diesem Grund wird unter VI.4.1) eine Vergabekammer angegeben; im Fall eines Nachprüfungsantrags wird diese zu entscheiden haben, ob sie sich für zuständig ansieht. Zudem haben die bayerischen Auftraggeber ihren Sitz zum Teil im Zuständigkeitsbereich der Vergabekammer Nordbayern und zum Teil im Zuständigkeitsbereich der Vergabekammer Südbayern. Da der Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich der Vergabekammer Südbayern liegt, wird diese analog § 1 Abs. 3 Nr. 4 BayNpV als Nachprüfungsinstanz benannt.