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Installation of doors and windows (оригинал извещения) (Германия - Тендер #41924040)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 41924040
Дата публикации: 17-05-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023051220230619 10:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
      Kurt-Wagener-Str. 11
      Elmshorn
      25337
      Germany
      Telefon: +49 41214502-4455
      E-Mail: zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
      Fax: +49 41214502-94455
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/32f41763-f382-4933-a425-91344cd5dd78
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/32f41763-f382-4933-a425-91344cd5dd78

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        12-KSP-22-336; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp - Außentüren, -fenster und PR-Fassaden

        Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-336
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45421130
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg einen separaten Erweiterungsneubau für das bestehende Schulgebäude. Zur Umsetzung des Neubaus werden bestehende Wohnbauten, welche sich in Hand der Stadt Pinneberg befinden, zurückgebaut.

        Der Neubau wird als separates 2-geschossiges Gebäude ohne Keller an der Schauenburgerstraße mit einem innenliegenden Patio (Innenhof) in Massivbauweise ausgeführt. Die Außenwände erhalten einen mehrschichtigen Wandaufbau mit einer Klinkervorsatzschale und durchlaufendem honrizontalen Lisenenband.

        Die nachhaltige Gebäudeplanung richtte sich an dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus. weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und das vorgesehene Flachdach begrünt wird.

        Der Leitfaden für Nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45421131, 45421100, 45443000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Leistung umfasst sämtliche Arbeiten an den Außenfenstern inkl. Raffstoreanlagen, Außentüren, sowie die Pfosten-Riegel-Fassaden der beiden Treppenhäuser, Mensa und zum Patio.

        Die Fensterelemente aus Aluminium werden in verschiedenen Teilungen innerhalb einer Stahlbetonaußenwand ausgeführt, welche kerngedämmt und einem Vormauerwerk ausgeführt wird. Die Fenster erhalten gemäß EnEV eine Sonnenschutzverglasung, zzgl Raffstoreanlagen an allen Fassadenseiten, ausgenommen im Norden.

        Die Außentüren umfassen den jeweiligen Übergang von innen nach außen, hierzu zählen neben der Hauptzugangstür auch die separaten Zugänge im Fassadenbereich.

        Die Treppenhausfassaden im Osten und Westen werden als PR-Fassaden ausgebildet, welche als Lichtband für das dahinterliegende Treppenhaus fungieren. Die vertikale PR-Fassade wird im oberen Punkt als horizontale Fassade als Lichtdach mit einer Neigung von 7° fortgeführt. Die PR-Fassade im Westen erhält im unteren Bereich eine Notausgangstür zur Schauenburger Straße.

        Die Mensa erhält eine PR-Fassade entlang der Nord- und Ostseite. Innerhalb der Fassade sind Notausgänge und Öffnungselemente wie Fenster vorgesehen und auszuführen.

        Der innenliegende Hof (Patio) erhält sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite jeweils eine PR-Fassade, welche die Verkehrsbereiche und Mensa beleuchten. Die Fassade zur Mensa erhält eine Tür, welche den Zugang zum Patio ermöglicht.

        Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:

        Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.

        Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Schauenburgerstraße, über die bestehende Stellplatzanlage der Sporthalle Rübekamp.

        Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird über die gesamte Bauzeit weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-14
        Ende: 2023-12-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Verlängerung möglich, sofern der Nachweis über eine Verzögerung gem. wirtschaftlicher Entwicklung erbracht werden kann (z.B. Materialengpässen, Lieferketten eingeschränkt).

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Das Vergabeverfahren wird von der Zentralen Vergabestelle des Kreises Pinneberg durchgeführt. Der Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist der KSP der Stadt Pinneberg. Die Kommunikation findet nur über das Nachrichtentool der eVergabe statt, sofern nichts anderes bekannt gegeben wird.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle sowohl vom Bieter und, sofern vorgesehen, auch vom Nachunternehmern binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:

        — Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

        — Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

        — Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,

        — rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),

        — Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,

        — Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,

        — Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,

        — Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,

        — Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Finanzierung- u. Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB/B. Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bis hin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen. Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1% der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) ist zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (gem. § 17 VOB/B) ist in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-06-19
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-18
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-06-19
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Anwesenheit von Bietern und deren Bevollmächtigten bei der Öffnung der Angebote gemäß VOB/A EU nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Vergabeverfahren wird von der Zentralen Vergabestelle des Kreises Pinneberg durchgeführt. Der Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist der KSP der Stadt Pinneberg. Die Kommunikation findet nur über das Nachrichtentool der eVergabe statt, sofern nichts anderes bekannt gegeben wird.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Vergabekammer Schleswig-Holstein)
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 431-9884640
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 431-9884702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

        (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

        (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-05-12

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